Die heute 31-jährige Beschuldigte hat während zwei Jahren Warenretouren gefälscht und sich aus der Kasse eines Detailhandelsgeschäfts in Thal bedient. So hat sie zwischen Januar 2016 und Dezember 2017 48278.25 Franken eingesteckt.Gestern musste sich die Frau deswegen vor dem Rorschacher Kreisgericht verantworten. Sie gab zu, Geld aus der Kasse genommen zu haben. Wie viel es war und wie sie genau vorgegangen ist, könne sie nicht mehr sagen. Mehrheitlich habe sie fiktive Warenretouren angenommen. So scannte sie zum Beispiel den Barcode eines Produkts und betätigte die Taste «retour ein», worauf auf dem Kassendisplay ein Minusbetrag angezeigt wurde. Die Beschuldigte bestätigte auf der Kasse die Retoure und entnahm das Geld. Statt den Beleg wie vorgeschrieben vom Kunden, der den Artikel zurückgegeben hatte, unterzeichnen zu lassen, visierte die Abteilungsleiterin den Kassenbon mit ihrer Unterschrift. Bei einigen Belegen gab sie einen fiktiven Grund für die gefälschte Warenrücknahme an.Weiter ging die Beschuldigte so vor, dass sie alle Artikel eines Kunden scannte. In Fällen, bei denen der Kunde mit passendem Bargeld zahlte und keine Quittung verlangte, brach sie den Einkauf ab und steckte das Bargeld selber ein. Kein Landesverweis für die gebürtige Österreicherin
Zu Beginn waren es noch wenige gefälschte Retouren pro Monat, welche die Beschuldigte durchführte, mehrheitlich für Beträge zwischen jeweils 50 und 200 Franken. Mit der Zeit vervierfachte sich diese Menge. Vor Gericht sagte sie: «Ich habe es probiert und gesehen, wie einfach es war.» Sie habe gewusst, dass ihre Machenschaften wohl irgendwann entdeckt werden.Laut der Privatklägerin sei der Betrug bei einer Sicherheitsüberprüfung der Filiale ans Licht gekommen. Im Zuge dessen wurden alle Originalbelege überprüft. Dabei seien insbesondere die repetitiven Bemerkungen auf den Kassenbons aufgefallen. Auch für den Filialleiter hatten die Betrügereien seiner unterstellten Abteilungsleiterin Konsequenzen, sagt der Vertreter der Privatklägerin vor Gericht. Er habe zu wenig genau hingeschaut.Die Beschuldigte sei des gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage schuldig zu sprechen, fordert die Staatsanwaltschaft. Die gebürtige Österreicherin sei für zehn Jahre des Landes zu verweisen und zu einer bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren zu verurteilen.Laut Verteidigung handle es sich nicht um einen betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage. Beim Kassensystem, das zum Einsatz gekommen ist, handle es sich nicht um einen Computer. Die Beschuldigte habe die Kassenbons gefälscht, eine Vermögensverschiebung innerhalb der Anlage oder eine Kassenmanipulation habe nicht stattgefunden.Dieser Meinung ist auch das Gericht. Die Beschuldigte habe aber in ihrer Funktion als Abteilungsleiter nicht nur Geld genommen, sondern auch das Vertrauen missbraucht. Sie erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren.Eine Landesverweisung für mehrfache Veruntreuung sei nicht anzuordnen. «Das ist eine markante Strafe, aber angemessen», sagte der Richter. Weil sie zur Aufklärung beigetragen habe, sei das Strafmass leicht vermindert worden. Den Schaden von rund 50000 Franken muss sie zurückzahlen. Weiter hat sie die Verfahrenskosten zu tragen.