18.04.2019

Kantonstierarzt gerät wieder in die Kritik

Ende Mai verhandelt das Ausserrhoder Kantonsgericht einen Fall zwischen Kantonstierarzt Sascha Quaile und einem Tierarzt. Dieser erhebt schwere Vorwürfe. Ein Landwirt prüft sogar den Weiterzug seiner Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Von Jesko Calderara
aktualisiert am 03.11.2022
Dem Veterinäramt widmet die Staatswirtschaftliche Kommission (StwK) in ihrem aktuellen Bericht nur einen kurzen Abschnitt – dieser hat es jedoch in sich. Man verfolge die grundsätzliche Thematik mit grosser Besorgnis, heisst es darin.In den letzten Jahren hat die StwK immer wieder Hinweise erhalten, die das Verhalten des Kantonstierarztes in Bezug auf die Verhältnismässigkeit und Rechtmässigkeit in Frage stellen. So konnte sie 2018 Einsicht nehmen in ein umfangreiches Dossier, welches insbesondere ein «fehlerhaftes und unsorgfältiges Kommunikationsverhalten» belege. Da es sich um laufende Verfahren handelt, trat die StwK nicht auf eine Einzelbeschwerde ein.Bereits im Februar kündigte der Kanton Appenzell Ausserrhoden die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwaltes an. Grund dafür sind mehrere Strafanzeigen, die in Zusammenhang mit Kontrollen des Kantonstierarztes Sascha Quaile erstattet wurden. Die Anzeigen richten sich einerseits gegen Tierhalter und einen Tierarzt, die sich einer Kontrolle entziehen wollten, andererseits haben Betroffene Quaile und beteiligte Polizisten angezeigt. Die Untersuchungen führt nun Andreas Eigenmann von der Staatsanwaltschaft St. Gallen durch.Tätlichkeit bei einer Kontrolle?Ein Fall wird am 29. Mai vor dem Kantonsgericht verhandelt. Dabei geht es um den Tierarzt Sven Oloff, der in Niederteufen jahrelang eine Kleintierpraxis mit 24-Stunden-Dienst betrieb.Oloff erhebt schwere Vorwürfe gegen Quaile und spricht gar von einem «Privatkrieg», welcher der Leiter des Veterinäramtes gegen ihn führt. Angefangen hatte alles im Jahr 2012 und dauerte bis 2015, als die Staatsanwaltschaft AR in Polizeibegleitung eine Hausdurchsuchung vornahm – «wie bei einem Schwerstverbrecher ohne vorherige Konfrontation und Befragung zu den Vorwürfen», was Oloff heute noch ärgert.Grund für die Hausdurchsuchung waren die angeblich seit 2012 laufenden Ermittlungen in Zusammenhang mit einer Strafanzeige der Swissmedic (die dann aber gemäss Oloff erst 2014 erfolgt sein soll) wegen eines Kunstfehlers. Zu Gesicht bekommen haben Oloff und sein Rechtsanwalt Max Imfeld diese jedoch nie.«Eine solche Vorgehensweise widerspricht jeglicher Rechtsstaatlichkeit», ärgert sich Oloff. Seine Anschuldigungen gehen aber noch weiter. Bei der besagten Hausdurchsuchung vor vier Jahren seien Kundendateien beschlagnahmt worden. Anschliessend sollen der Kantonstierarzt und die Polizei Oloffs Kunden systematisch abtelefoniert und sie davor gewarnt haben, dass gegen den Teufner Tierarzt ein Strafverfahren wegen eines ärztlichen Kunstfehlers laufe. Ein Beweis für diesen liegt laut Oloff allerdings bis heute nicht vor. Weil daraufhin Kunden absprangen, wurde der Praxisablauf immer schlechter, sodass dieser seine Tierarztpraxis schliessen musste.Aufgrund der laufenden Verfahren kann sich Quaile zu einzelnen Fällen nicht detailliert äussern. Gegen die Anschuldigungen von Oloff wehrt er sich jedoch. Vor vier Jahren seien in Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung durch eine andere Behörde Mitarbeitende des Veterinäramtes als Sachverständige beigezogen worden. Das Veterinäramt habe aber keine Akten beschlagnahmt, sagt Quaile.Auch der Vorwurf der systematischen Anrufe bei Kunden durch das Veterinäramt stimme nicht. Der ganze Ärger setzte dem mittlerweile 70-jährigen Sven Oloff gesundheitlich so stark zu, dass er im Jahr 2017 insgesamt dreimal am offenen Herzen operiert werden musste.Was seit 2012 und in der Folge der Hausdurchsuchung 2015 ablief, muss nun das Gericht bewerten. Dies trifft auch auf eine weitere Inspektion der tierärztlichen Praxisapotheke in Niederteufen Ende Mai 2018 zu – diese führte Quaile wiederum in Begleitung eines Polizisten durch. Was dabei genau geschah, wird in einem anderen Gerichtsverfahren beurteilt werden müssen.Oloff hatte nach eigenen Angaben alle Beteiligten aus der Kleintierpraxis geworfen, weil ihn der Kantonstierarzt körperlich heftig angegriffen habe. Er soll von diesem Vorfall mehrere massive Hämatome davongetragen haben und zeigte den Kantonstierarzt wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruch an. Quaile wiederum bestreitet dies und beschuldigte den Tierarzt stattdessen, die Kontrolle behindert zu haben und erstattete ebenfalls Strafanzeige.Kritisch zum Veterinäramt äussert sich auch der Tierarzt Peter Weisser in einem Leserbrief an die «Appenzeller Zeitung» vorliegt. Viele Aktionen, insbesondere die Kontrolle tierärztlicher Apotheken, hätten in der Vergangenheit bei Tierhaltern und Tierärzten für Ärger gesorgt, schreibt der Inhaber der Tierklinik im Fürtli AG. Dies habe zu unverhältnismässig hohen administrativen Mehrbelastungen für kleine Praxen geführt. Weisser wünscht sich, dass das Veterinäramt wieder zum «Prinzip der Verhältnismässigkeit zurückfindet und mit Anstand gegenüber den zu kontrollierenden Personen auftritt».Zutrittsrecht im Tierschutzgesetz geregelt Mit dem Kantonstierarzt beider Appenzell könnte sich in naher Zukunft auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigen. Alex Büsser aus Wolfhalden, bei dem 2017 zur Durchsetzung eines Tierhalteverbotes eine Hofräumung durchgeführt wurde, will in Strassburg Beschwerde gegen Quaile einreichen. Das Bundesgericht wies eine solche kürzlich ab (Urteil 2C_382/2018) und stützte damit dessen Vorgehensweise.Unter welchen Voraussetzungen der Kantonstierarzt Kontrollen durchführen darf, regelt das Gesetz. Quaile verweist auf Artikel 39 des Tierschutzgesetzes. Dieser Artikel gibt den Mitarbeitenden des Veterinäramtes ein sogenanntes Zutrittsrecht. Damit dürfen sie grundsätzlich alle Räume, Einrichtungen und Fahrzeuge, in denen Tiere gehalten werden, betreten, um die Tierhaltung zu prüfen. Dieses Recht müsse verhältnismässig angewendet werden, betont Quaile.«Wenn es zu einer Kontrolle kommt, liegt in der Regel eine Meldung vor oder es gab im Betrieb früher schon Probleme mit dem Tierschutzgesetz.» Ohne Grund kontrolliere das Veterinäramt nicht. Vielmehr versuche es, jede Kontrolle mit dem Einverständnis der Tierhaltenden durchzuführen, sagt Quaile. «Kooperieren diese aber nicht, können wir den Zutritt mit Unterstützung der Polizei notfalls auch gegen den Willen der Betroffenen durchsetzen.»Viele Tierhaltende und auch deren Rechtsvertreter würden verkennen, dass Mitarbeitende der Veterinärdienste im Gegensatz zu Polizisten oder Staatsanwälten keinen Hausdurchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft oder eines Richters benötigten.An diesem Punkt stört sich Werner Ritter, der Rechtsanwalt von Alex Büsser. Er sagt: «Für den Kantonstierarzt sollten die gleichen Spielregeln gelten wie für die Polizei.» Sprich: Unangemeldete Hausdurchsuchungen müssen seiner Meinung nach weiterhin möglich sein, aber nur mit einer Anordnung der Staatsanwaltschaft. Ritter erwähnt in diesem Zusammenhang entsprechende Artikel in der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention, welche dies fordern.1200 Unterschriften für die Absetzung  Eine weitere Strafanzeige gegen Quaile eingereicht, hat Erika Fritsche. Sie wirft ihm Amtsmissbrauch vor. Stein des Anstosses ist eine Hausdurchsuchung vom  4. September 2018, bei der Quaile in Begleitung mehrere Polizisten sogar die Privaträume und Schränke der Hundezüchterin aus Wolfhalden durchsuchte.Quaile sperrte alle 18 Hunde ins Wohnzimmer, sodass sich diese laut Fritsche im Stress gegenseitig verletzten. In der Folge bemängelte der Kantonstierarzt die Situation vor Ort. «Der Gesamteindruck der Räume und der Gestank der Fäkalien sind ekelerregend», heisst es im Kontrollbericht. Diesen hat Fritsche nicht wie gefordert vor Ort erhalten, sondern erst im Nachhinein – dafür gleich in drei unterschiedlichen Versionen.Zu tun hat das mit dem rechtlichen Gehör, welches betroffenen Personen gewährt werden muss. «Gehen berechtigte Einwände ein, so werden die Kontrollberichte durch uns angepasst», sagt Quaile.Nach der erwähnten Kontrolle erhielt Fritsche zudem ein Schreiben, in dem der Kantonstierarzt sie des Alkoholmissbrauchs und Konsums anderer Substanzen bezichtigte. Laut einem ärztlichen Zeugnis, das der Appenzeller Zeitung vorliegt, gibt es bei Erika Fritsche jedoch keinen Hinweis auf regelmässigen Alkoholkonsum oder Substanzmissbrauch.Die Hundezüchterin wurde zusätzlich aktiv. Sie hat eine Petition gestartet, welche die Absetzung von Sascha Quaile fordert. Über 1200 Personen haben das Begehren bereits unterschrieben.

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