29.11.2019

Kanton will weniger Helikopterflüge in Altenrhein

St. Gallen und Vorarlberg regeln den Flugbetrieb in Altenrhein neu – zugunsten des Linienverkehrs.

Von Adrian Vögele
aktualisiert am 03.11.2022
Der Flugplatz Altenrhein ist ­traditionell ein beliebtes Streitobjekt der Behörden auf österreichischer und Schweizer Seite. Vorarlberg wehrte sich stets gegen einen Ausbau des Betriebs. Jetzt aber haben sich die Staaten über die künftige Entwicklung des Flugplatzes verständigt.Unter der Leitung des Bundesamts für Zivilluftfahrt wurden im Lauf der vergangenen Monate Eckwerte für die Anpassung der bilateralen Abkommen ausgearbeitet. Ziel ist eine Lösung, die «für die nächsten 20 bis 30 Jahre» taugt, wie es im Bericht der bilateralen Arbeitsgruppe heisst.Für den Linienverkehr und die Geschäftsfliegerei sollen die Betriebszeiten leicht ausgeweitet werden. Die Mittagspause wird aufgehoben – ein europaweites Unikum, das die Flugplatzleitung schon vor Jahren kritisierte. Die Öffnungszeiten am Wochenende werden erweitert. So durften Linien- und Geschäftsflugzeuge bislang samstags und sonntags bis 20 Uhr starten und landen, künftig bis 21 Uhr. Die Regelung für Ausnahmen ausserhalb der regulären Betriebszeiten soll konkretisiert und die Zahl der Fälle reduziert werden. Für verspätete Linienflüge aber wird der Flugplatz bis 23 Uhr offen sein. 2000 Helikopterflüge zu viel pro Jahr Im Gegenzug wollen St. Gallen und Vorarlberg den Betrieb für die übrigen Luftfahrzeuge einschränken. Im Visier haben die Behörden vor allem die Heli­kopter: In den vergangenen Jahren habe der Helikopterverkehr spürbar zugenommen – die Bevölkerung empfinde ihn zunehmend als Belastung, heisst es im Bericht. Es handle sich vor allem um Schulungsflüge.Die Heli­kopter seien «der grösste Störfaktor» in Altenrhein. Darum planen die Behörden, den Helikopterverkehr auf jährlich 2500 Flugbewegungen – also Starts oder Landungen – zu beschränken. Im Jahr 2018 waren es rund 4500 Flugbewegungen.Für Kleinflugzeuge unter drei Tonnen und Helikopter werden ausserdem die Betriebszeiten reduziert. Die Zeitfenster für Ausnahmen morgens, mittags und abends werden gestrichen. Das bedeutet beispielsweise, dass der Flugbetrieb für diese Maschinen künftig um 20 Uhr abends endet. Bisher waren montags bis samstags Ausnahmen bis 22 Uhr möglich. Staatsvertrag muss angepasst werden Die Lärmregelung für den Flugplatz bleibt dieselbe. Einzig aus Sicherheitsgründen im Zusammenhang mit dem Wetter dürfen an einzelnen Tagen die ­Maximalwerte überschritten werden. Diese zusätzlichen sogenannten Lärmpunkte müssen dann aber an den darauffolgenden Tagen doppelt eingespart werden. Am rechtlichen Status Altenrheins als «Flugfeld» ändert sich nichts. Die Schweiz verzichtet weiterhin auf eine Konzessionierung – obwohl eine solche nach hiesigem Recht eigentlich vorgesehen wäre, da ab Altenrhein Linienflüge durchgeführt werden. Der Verzicht soll in den Staatsvertrag der Schweiz und Österreichs über den Flugplatz aufgenommen werden. Auch die Ausdehnung der Betriebszeiten bis 23 Uhr für verspätete Linienflüge muss in diesen Vertrag – denn das Schweizer Gesetz schreibt eigentlich eine Nachtsperre ab 22 Uhr vor. Den Staatsvertrag und alle weiteren Vereinbarungen anzupassen, ist allerdings aufwendig. Die Behörden rechnen damit, dass es noch mindestens fünf Jahre dauert, bis die geplanten Änderungen in Kraft treten. 

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