Industriebetriebe mit einer energieintensiven Produktion können eine einzelne Windenergieanlage auf ihrem Betriebsareal bauen. Dies beabsichtigt die SFS Group. Dazu muss ein Richtplaneintrag in den kantonalen Richtplanentwurf beantragt werden.
Mitwirkungsverfahren läuft bis Ende März
Ziel sei es, die Einzelanlage in die laufende Anpassung 23 des Richtplans aufzunehmen, heisst es in einer Mitteilung des Kantons. Das dafür nötige Mitwirkungsverfahren startet am 20. Februar. Die Bevölkerung, die Standort- und Nachbargemeinden, politische Organisationen, Verbände sowie die Behörden von Appenzell Ausserrhoden und des Bundeslandes Vorarlberg können sich in der Mitwirkung zur geplanten Windenergieanlage in Heerbrugg äussern.
Gleichzeitig prüft das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St.Gallen, ob die geplante Anlage den Anforderungen gemäss Richtplan entspricht.
Es geht nur um das geplante Windrad der SFS
Für die anstehende öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung stehe einzig die Aufnahme des Einzelstandorts für eine Windenergieanlage der SFS Group in Heerbrugg zur Diskussion, heisst es weiter. Die öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung solle dazu dienen, dass alle Interessen und Argumente für oder gegen eine Einzelanlage vorliegen. Die Regierung werde diese Ergebnisse in ihre Erwägungen einbeziehen.
Der Kanton setzt für die Mitwirkung und Vernehmlassung die digitale Plattform «E-Mitwirkung» ein. Der Vernehmlassungsentwurf liegt zudem in der Gemeindeverwaltung Au öffentlich zugänglich auf. Die Mitwirkung und Vernehmlassung dauert vom 20. Februar bis am 29. März 2024. Mehr Informationen zur Richtplan-Anpassung und zur «E Mitwirkung» sind hier zu finden.
Der Bund hat die Kantone verpflichtet, das Thema Windenergie in den kantonalen Richtplan aufzunehmen. Die Bevölkerung hat letztes Jahr diese generelle Anpassung mit der Definition von 17 Windeignungsgebieten im Kanton St.Gallen im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung und Vernehmlassung breit diskutiert. Voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 erlässt die Regierung die Anpassung des Richtplans 23. Er wird anschliessend dem Bund zur Genehmigung vorgelegt.