21.07.2022

Kanton warnt: Grosse Waldbrandgefahr im Rheintal

Der Kanton St.Gallen hat die Waldbrandgefahr in Teilen des Kantons auf Stufe vier («gross») angehoben, darunter auch im Rheintal. Von einem absoluten Feuerverbot sieht der Kanton vorerst noch ab, aber er bittet die Bevölkerung, in der freien Natur kein Feuer zu entfachen. Zudem schränkt der Kanton St.Gallen die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ein.

Von sk/bro
aktualisiert am 02.11.2022
Innerhalb des Kantons zeigt sich die Situation in Bezug auf die Waldbrandgefahr sehr unterschiedlich, hält der Kanton St.Gallen in einer Medienmitteilung fest: In den Regionen Walensee, Werdenberg, Sargans und im Rheintal ist die Trockenheit im Wald gross. Deshalb gilt dort ab Donnerstagmittag die Waldbrandgefahrenstufe 4 («Grosse Waldbrandgefahr»). In den übrigen Regionen bleibt die Waldbrandgefahr noch auf der Stufe 3 («Erhebliche Waldbrandgefahr»). Die Staatskanzlei schreibt: «Wegen der grossen Unterschiede und weil der Kanton nur ein kantonsweites Feuerverbot aussprechen kann, sieht er vorerst von einem kantonal gültigen Feuerverbot ab.»Trotzdem wird zur Vorsicht gemahnt. Vor allem in den Regionen Rheintal, Walensee, Werdenberg und Sargans gilt:Keine Feuer in der freien Natur entfachen.Besonders bei starkem Wind ist die Gefahr gross, dass ein Funke einen Brand auslösen kann.Nur fest eingerichtete Feuerstellen und diese nur mit aller Vorsicht benutzen.Ob ein Feuerverbot in Wald und Waldesnähe oder gar ein absolutes Feuerverbot mit Blick auf den 1. August nötig wird, entscheidet der Kanton am kommenden Dienstag.Zudem schränkt das Amt für Wasser und Energie ab morgen Freitag mit einer Allgemeinverfügung die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ein, wie die Staatskanzlei weiter mitteilt. Dazu gehören alle Fliessgewässer und stehende Gewässer wie Weiher und Teiche mit den unten aufgeführten Ausnahmen. Bewilligungsfreie Wasserentnahmen bis zu 50 Liter pro Minute (Gemeingebrauch) sind ab sofort untersagt. Kurzzeitige Entnahmen für das Befüllen von Viehtränkestellen sind erlaubt.Weiterhin Wasser bezogen werden darf aus diesen Gewässern:AlpenrheinRheintaler BinnenkanalWerdenberger BinnenkanalBodenseeZürich-OberseeWalenseeSaarkanal ab SargansSeez ab PlonsLinthkanalSitter ab St.Gallen-SittertalFür den Vollzug der Massnahmen sind gemäss Staatskanzlei die Gemeinden verantwortlich. «Wasserentnahmen, die über den Gemeingebrauch hinausgehen, sind ohne Bewilligung ohnehin nicht erlaubt und werden zur Anzeige gebracht», schreibt die Staatskanzlei. Und: «Je nach Entwicklung müssen in den nächsten Tagen auch bewilligte Entnahmen eingeschränkt werden.» Die betroffenen Personen würden schriftlich informiert.Lage für Fische bleibt prekärDie Fische und generell die aquatischen Lebewesen sind von der aktuellen Hitzeperiode speziell betroffen. Der Kanton schreibt: «Vor allem die Bachforelle und die national gefährdeten Äschen sind auf eher kühles und sauerstoffreiches Wasser angewiesen.»Ab 20 Grad sind sie zunehmend gestresst, Temperaturen ab 25 Grad sind für diese Arten sehr kritisch und führen zum Tod durch Sauerstoffmangel und physiologischen Stress. Sofern die Fische die Gelegenheit haben, suchen sie innerhalb des Gewässers beschattete und kühlere Nebenbäche oder ruhige tiefe Kolke auf.Aktuell sind gemäss Communiqué vor allem zwei Hauptgewässereinzugsgebiete problematisch: Im Rheintal haben die häufig monotonen und wenig beschatteten Bäche vielerorts die kritische Marke von 25 Grad überschritten. Im Einzugsgebiet der Thur und vor allem im Neckertal wiederum sind die Wasserstände sehr tief. Deshalb erwärmt sich das Wasser dort schneller. Das macht punktuelle Notabfischungen, Evakuierungen und Umsiedlungen der Fische in grössere Flüsse notwendig.Die Notabfischungen erfolgen durch die kantonale Fischereiaufsicht. Sie werden teilweise von lokalen Fischereivereinen unterstützt. Die Staatskanzlei schreibt: «Notabfischungen stellen eine Belastung für die bereits stark gestressten Fische dar.»Zunehmend problematisch wird es vor allem im Einzugsgebiet der Thur, weil dort auch die grösseren Gewässer wie Thur, Necker oder Sitter bereits Temperaturen im Bereich von um oder sogar über 25 Grad aufweisen. Eine Umsiedelung ist dann auch nicht mehr möglich und sinnvoll. 

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