Die SFS-Gruppe will in Heerbrugg auf firmeneigenem Gelände eine Windkraftanlage erstellen. Dagegen hat sich Widerstand formiert. Die IG Gegenwind Au-Heerbrugg und der Verein Freie Landschaft St.Gallen wehren sich gegen den Bau, weil sie unter anderem finden, der Abstand zu bewohnten Gebäuden sei zu gering und die Emissionen für die Anwohnerinnen und Anwohner zu belastend.
Bereits seit Ende März abgeschlossen ist ein Mitwirkungsverfahren, in dessen Rahmen sich interessierte Kreise zum Richtplan für die Windkraftanlage äussern konnten. Die Gegner haben dieses Verfahren als nicht rechtskonform bezeichnet und Nachbesserungen gefordert. Unter anderem fehlte laut IG Gegenwind und Freie Landschaft St.Gallen eine detaillierte Beschreibung des Projekts. Ausserdem fordern die Gegner Einsicht in die Machbarkeitsstudie von SFS. Diese wurde bisher nicht gewährt, weil man beim Kanton der Meinung ist, die von SFS finanzierte Studie könne nicht veröffentlicht werden, wenn das Unternehmen das nicht wünsche. Sie sei kein amtliches Dokument.
Streit um Publikation der Machbarkeitsstudie
Die Hartnäckigkeit der Kritiker trägt nun Früchte. Das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (Areg) hat laut einer gemeinsamen Medienmitteilung von IG Gegenwind und Freie Landschaft St.Gallen in einer E-Mail an die Gegnerschaft zu den Vorwürfen Stellung genommen und offenbar entschieden, «im Sinne der Schaffung von Rechtssicherheit» eine zweite Mitwirkungsrunde durchzuführen.
Das Amt wird dafür aufgrund bisheriger Erkenntnisse einen Grundlagenbericht erstellen, der einen tieferen Einblick ins Projekt ermöglichen soll. Zudem will man der Öffentlichkeit eine Zusammenfassung der SFS-Machbarkeitsstudie zur Verfügung stellen.
Auf die E-Mail des Amtsleiters reagierten IG und Verein am Donnerstag mit einer gemeinsamen Medienmitteilung. Einerseits sei man erfreut, dass das Amt auf die Kritik eingegangen sei und ihnen teilweise recht gibt. Es genüge aber nicht, lediglich eine Zusammenfassung der Machbarkeitsstudie zu publizieren. Es sei zwingend, für das Mitwirkungsverfahren die vollständige Fassung zur Verfügung zu stellen. Die Gegner halten darum an ihrer Forderung nach einer Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie fest. Diese wolle man wenn nötig auf dem Rechtsweg durchsetzen.