13.04.2021

Kanton prüft strengere Vorschriften

Der Vorstoss Meinrad Gschwends zur Schnee-Entsorgung bewirkte, dass das Merkblatt dazu überarbeitet wird.

Von Max Tinner
aktualisiert am 03.11.2022
Räumschnee gehört nicht in Bäche, reklamierte Kantonsrat Meinrad Gschwend in einem Vorstoss, den er der Regierung im Januar eingereicht hatte. Ab den Strassen gepflügter und gefräster Schnee ist mit Salz, Splitt und Reifenabrieb belastet, hielt der Fraktionspräsident der Grünen Partei fest. Wenn die Strassenunterhaltsdienste des Kantons und der Gemeinden also Räumschnee das Bachbord hinab kippen, so widerspreche dies dem Gewässerschutzgesetz des Bundes, folgerte er und forderte ein Verbot, im Minimum aber eine Bewilligungspflicht für diesen Entsorgungsweg … Gschwend bekommt nun zwar weder das eine noch das andere. Zu einer gewissen Verschärfung der Vorschriften könnte es als Folge seines Vorstosses aber dennoch kommen.Ein Verbot kommt für die Regierung nicht in Frage, weil das Verunreinigungsverbot des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes selbstredend auch für die Schneeräumung im Kanton St. Gallen gilt, hält die Regierung in der nun vorliegenden Antwort sinngemäss fest. Das Ablagern von Schnee an  oder in Gewässern ist demnach ohnehin nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt – etwa wenn nach besonders ergiebigen Schneefällen wie im Januar dieses Jahres der Platz auf den Schneedepotflächen knapp wird und selbst dann nur für frischen Schnee, der höchstens geringfügig verschmutzt ist.Schneeanalyse nicht praktikabel und zu teuerDas Ausmass der Verschmutzung zu beurteilen, ist freilich nicht so simpel. Eine analytische Überprüfung im Einzelfall wäre nicht praxistauglich und teuer, hält die Regierung fest. Auch die Bewilligungspflicht, wie sie Meinrad Gschwend vorgeschlagen hat, hält die Regierung weder für zweckmässig noch für praktikabel. Die Unterhaltsdienste halten sich deshalb an ein Merkblatt, das vom Amt für Umwelt und vom Amt für Wasser und Energie erarbeitet worden ist. Nach jenem gilt Schnee nach mehrfachem Frost-Tau-Wechsel und mit Splitt drin als stark verschmutzt. Solcher Schnee darf nur auf befestigten Plätzen deponiert werden. Die Überreste sind nach dem Abtauen wie Strassenwischgut zu entsorgen. Die Standorte der Schneedepots werden von den Gemeinden, den Strassenkreisinspektoren und dem Amt für Umwelt festgelegt und in Winterdienstkonzepten festgehalten.Lediglich mit Spritzwasser verunreinigte Altschneemahden gelten zwar als verschmutzt. Deren Schnee dürfte aber nach Rücksprache mit dem Amt für Umwelt allenfalls auch auf einem unbefestigten Platz deponiert werden, sofern dieser ausserhalb von Grundwasserschutzzonen und auch nicht im Zuströmbereich einer Trinkwasserfassung liegt.Mehr Salz in den BächenAber nur frischer Schnee, der lediglich zusammengestossen wurde und nicht älter ist als fünf Tage, gilt als nicht oder wenig verschmutzt und darf unter Umständen an oder in Bäche gekippt werden. «Unter Umständen» bedeutet hier, dass der Bach reichlich Wasser führen sollte, dass man keinen Rückstau verursacht und dass man acht gibt auf Ufervegetation und Laichplätze. Mit der regelmässigen Reinigung der Kantonsstrassen und einem effizienten Salzeinsatz (etwa durch Verwendung moderner Streugeräte) versuche man, die Umwelt so wenig wie möglich zu belasten, hält die Regierung weiter fest. Sie räumt allerdings ein, dass der Salzgehalt in vielen Bächen in den letzten Jahren zugenommen hat, nicht nur, aber vor allem im Winter durch den Strasseneinsatz.Vielleicht wird Einleitung in Kläranlage zur PflichtMeist sei die Konzentration nicht kritisch. Vereinzelt könne aber eine negative Wirkung auf die an Süsswasser gewöhnten Organismen nicht ausgeschlossen werden.Das Merkblatt für die Schnee- Entsorgung werde nun überprüft, schreibt die Regierung weiter. Sie stellt Präzisierungen in Aussicht. Etwa hinsichtlich des Einleitens von Schmelzwasser von auf befestigten Plätzen angelegten Schneedepots in die Schmutzwasserkanalisation (die zur Kläranlage führt).Dies war ebenfalls eine Forderung Meinrad Gschwends. Es freut ihn, dass sich die Regierung in ihrer Antwort auf seinen Vorstoss zu einer Räumschnee- Entsorgung bekennt, die sich möglichst nicht nachteilig auf die Gewässer auswirkt. Dies zeige, dass man beim Kanton das Problem ernst nehme und man nach einer umweltverträglicheren Lösung als der heutigen strebe, meint er.

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