10.01.2021

Kanton mit Plan B für Gastro-Betriebe

Die Regierung des Kantons St.Gallen bereitet eine eigene Lösung für die von der Coronakrise besonders betroffene Gastrobranche vor. Beizer sollen mehr Hilfe erhalten.

Von sk/red
aktualisiert am 03.11.2022
Die Lösung kommt allerdings nur dann zum Einsatz, wenn der Bundesrat am kommenden Mittwoch keine Anpassung der nationalen Härtefallverordnung beschliesst.Die St.Galler Regierung anerkennt gemäss einer Medienmitteilung vom Sonntagmittag die Forderungen der Gastrobranche nach einer Anpassung der bestehenden Härtefallregelung.Eine erste Anpassung bei den Bedingungen für Entschädigungsgelder hat die Regierung bereits vorgenommen, indem sie die erforderliche Anzahl Stellenprozente von 300 auf 100 gesenkt hat.Weil aber viele Gastrobetriebe die zusätzliche Vorgabe nicht erfüllen, dass die Umsatzeinbusse im Vergleich zu den Vorjahren 40 Prozent betragen muss, reiche die vorgenommene Justierung nicht. Grund dafür ist der relativ gute Sommer, den viele Restaurants und Bars hinter sich haben. Die St.Galler Regierung ruft den Bundesrat auf, diesem Umstand Rechnung zu tragen. Er soll eine Bundeslösung für die Entschädigung der behördlich geschlossenen Betriebe schaffen, die für 2020 und 2021 greift.Sollte die Landesregierung keine Lösung für die Gastrobranche vorlegen, will der Kanton einen sogenannten Plan B ausarbeiten. Entsprechende Gespräche zwischen Behördenvertretern und der Branche laufen. Eine Entschädigungslösung soll am Donnerstagabend den Parteispitzen vorgestellt werden.Stösst die St.Galler Gastrolösung auf politische Akzeptanz, nimmt die Regierung in Aussicht, diese am 19. Januar 2021 mittels Dringlichkeitsrecht zu beschliessen und zudem mit der Botschaft über die Härtefallregelegung dem Kantonsrat zuzuleiten.Ausserdem prüft die Regierung eine Ergänzung ihrer dringlichen Verordnung, um Zulieferbetriebe, die grossmehrheitlich Waren an die berechtigten Härtefallbranchen liefern, ebenfalls zu entschädigen.Ebenso klärt die Regierung ab, ob Seilbahnunternehmen für die Schliessung ihrer Anlagen im Dezember und die Folgewirkungen entschädigt werden sollen. Im Fall einer Entschädigung sollen sich die Standortgemeinden an den finanziellen Leistungen des Kantons beteiligen. Mit diesem Vorgehen will die Regierung des Kantons St.Gallen den behördlich geschlossenen Betrieben Existenzsicherheit bieten.

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