Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Feuergefahr ausserhalb des Waldes entspannt.Fachexpertinnen und Fachexperten des Kantonalen Führungsstabes haben eine erneute Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Bränden vorgenommen.Es gilt in allen Teilen des Kantons ab sofort wieder ein Feuer- und Feuerwerksverbot in Wald und Waldesnähe (Abstand von 200 Metern) gemäss Verfügung des Sicherheits- und Justizdepartementes vom 24. Juli.Es ist nach wie vor und generell im ganzen Kantonsgebiet untersagt, im Wald Feuer zu entfachen. Das Verbot betrifft auch die Nutzung von offiziellen Feuerstellen. Ebenfalls untersagt ist das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren in Wald und Waldesnähe. Verboten bleibt auch im ganzen Kantonsgebiet das Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen.Kommunale Feuer- und Feuerwerksverbote In der ganzen Trockenheitsperiode sind die Niederschläge lokal sehr unterschiedlich ausgefallen; Aus diesem Grund bestanden und bestehen grosse regionale Unterschiede. Verschiedene Gemeinden haben selber Massnahmen ergriffen und auf kommunaler Ebene Feuerverbote erlassen. Diese bleiben bis auf Widerruf durch die Gemeinden weiterhin bestehen. Auch ist es den Gemeinden weiterhin überlassen, neue oder strengere Vorschriften zu verfügen. Auf der Webseite des Kantons St.Gallen wird eine Aufstellung laufend nachgeführt.Personen, die die Verbote missachten, werden polizeilich verzeigt. Allfällige Verursacher von Sachschäden werden zur Verantwortung gezogen.