Der Zapfenbach ist kein Bach im eigentlichen Sinn. Er entspringt nirgends als Quelle und fliesst auch nicht in einem natürlichen Bett. Er wurde einst künstlich angelegt, zum Ableiten des Wassers aus den Drainagen der Felder zwischen Binnenkanal und Rhein. Er ist darum im Gebiet Sandgrueb, auf Höhe der Oberrieter Sportanlagen Bildstöckli, quasi einfach plötzlich da, fliesst an Montlingen, am Baggersee und an Kriessern vorbei und bei den Drei Brücken im Berneggerriet in den Binnenkanal.Trotz seines geraden Laufs und seiner künstlichen Sohle hat der Zapfenbach eine gewisse ökologische Bedeutung. Besonders am Unterlauf bei den Drei Brücken sei der Zapfenbach auch Laichgewässer für Fische, sagt Urs Müller, der Geschäftsführer des Zweckverbands Rheintaler Binnenkanal. Nur mit Wasser aus den Sickerleitungen und aus dem Grundwasser würde der Zapfenbach aber zuweilen trockenfallen. Deshalb hat man schon vor Jahrzehnten im Binnenkanal auf Höhe Sportanlagen Bildstöckli eine Pumpanlage installiert, die kontinuierlich Wasser aus dem Kanal pumpt und über eine gut 130 Meter lange Leitung dem Zapfenbach zuführt. So ist auch bei anhaltender Trockenheit eine leidliche Restwassermenge im Zapfenbach gewährleistet.Entnahme im Binnenkanal vernachlässigbar geringSchöner wär’s natürlich, man könnte einen simplen Überlauf bauen, der keinen Strom benötigte, sagt Urs Müller. Weil der Zapfenbach hier aber über dem Wasserspiegel des Binnenkanals liege, sei eine Pumpe nötig, um das Wasser aufs höhere Niveau zu bringen.Auf den Wasserstand im Binnenkanal hingegen hat das Wasserabpumpen so gut wie keine Auswirkung. Selbst wenn die Pumpen mit maximaler Leistung laufen und 200 Liter pro Sekunde fördern, sei dies praktisch vernachlässigbar: Der Binnenkanal führe im Mittel 11 bis 12 Kubikmeter Wasser pro Sekunde, sagt Urs Müller – also 11000 bis 12000 Liter pro Sekunde – und selbst bei niedrigem Wasserstand nach langer Trockenheit noch 7000 bis 8000 Liter pro Sekunde. 200 Liter auf oder ab spielen da keine grosse Rolle.Dennoch braucht es für das Abpumpen in den Zapfenbach eine Bewilligung des Kantons. Das kantonale Gewässernutzungsgesetz schreibt dies bereits ab einer Menge von 50 Litern Wasserentnahme pro Minute vor; nicht zuletzt, um die im Gewässerschutzgesetz verlangten Restwassermengen zu gewährleisten. Diese Bewilligung ist nötig, selbst wenn dasselbe Wasser etwa achteinhalb Kilometer talwärts wieder in den Binnenkanal zurückfliesst.Diese Bewilligung ist erstmals 1988 erteilt worden und mittlerweile ausgelaufen. Sie soll nun wieder erneuert werden. Die Unterlagen dazu liegen derzeit und noch bis 27. Juni im Rathaus Oberriet auf.