Der Gemeinderat nahm an seiner letzten Sitzung davon Kenntnis, genehmigte die Jahresrechnung und verabschiedete diese zuhanden des fakultativen Referendums, wie die Gemeinde in einer Mitteilung schreibt.
Referendumsfrist läuft bis 27. Mai
Die Frist läuft vom 27. April bis zum 27. Mai. Während dieser Zeit wird die komplette Jahresrechnung im Amtsblatt des Kantons Appenzell Ausserrhoden publiziert. Ebenfalls ist sie ab dann auf der Webseite der Gemeinde unter www.wolfhalden.ch abrufbar. Auf den Versand in alle Haushaltungen wird wie in den letzten Jahren verzichtet, wie es weiter heisst. (gk)