Seraina HessDas Interesse Andreas Schlegels an der Photovoltaik-Aktion des Vereins St. Galler Rheintal kommt nicht von ungefähr. Vor der Pensionierung war der Hinterforster im Rheintal ein «Pionier der Solarenergie», wie er in einem Artikel dieser Zeitung vor einem Jahr genannt wurde. Das Thema damals: Schlegel reklamierte bei Bundesrätin Doris Leuthard wegen ausstehender KEV-Beiträge seiner Kunden mit einem Brief, der allerdings ohne Wirkung blieb. Seit Mitte der 1980er-Jahre hat er in der ganzen Deutschschweiz um die 800 Solarwärmeanlagen installiert, später auch an die 50 Photovoltaikanlagen. Aus diesem Grund besuchte er in Rebstein die Infoveranstaltung zur Aktion und stellte fest, dass einige Fragen nicht zureichend beantwortet worden seien. Das holt Christian Sepin jetzt nach. Der Auer Gemeindepräsident ist Vorsitzender der Vereinsfachgruppe Energie.Herr Sepin, gerade Personen, die bereits schlechte Erfahrungen mit der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) des Bundes gesammelt haben, zweifeln daran, den versprochenen Beitrag tatsächlich zu bekommen. Wird den Kunden die Erstattung im Angebot des Vereins St. Galler Rheintal garantiert?Christian Sepin: Nein, eine Garantie gibt es von unserer Seite nicht. Derzeit besteht für die Einmalvergütung von Kleinanlagen eine Wartezeit von zwei Jahren – wie es später aussieht, wissen wir nicht, obschon wir hoffen, dass die Kunden zwei Jahre nach Abschluss der Arbeiten die KEV bekommen werden. Durch die Warteliste, die bereits besteht, hat der Bund natürlich an Glaubwürdigkeit verloren – das ist uns bewusst.Auch die Teilnehmergemeinden (siehe Kasten) wollen sich an den Installationskosten beteiligen. Diese Summe umfasst etwa einen Drittel des Bundesbeitrages. Wann erhält der Kunde diesen Betrag?Einige Gemeinden zahlen erst, wenn der Auszahlungsbeleg des Bundes vorliegt, andere übernehmen die Prüfung selbst und entrichten den Beitrag vorher. Das unterscheidet sich von Wohnort zu Wohnort.Andreas Schlegel wohnt in Hinterforst, das zu Altstätten gehört, aber Strom aus Eichberg bezieht. Altstätten beteiligt sich nicht an der Aktion, Eichberg schon. Könnte er vom Angebot trotzdem Gebrauch machen?Der Bau der Anlage und die Förderung, das sind zwei Paar Schuhe: Selbst eine Person aus dem Appenzeller Vorderland kann vom Fixpreisangebot profitieren, immerhin geht es dabei nur um den Preis für eine bestimmte Leistung. Wie und ob die jeweilige Wohngemeinde das Projekt unterstützt, sofern sie sich nicht an der vom Verein St. Galler Rheintal initiierten Photovoltaik-Aktion beteiligt, muss der Käufer selbst klären.Wer in einer der beteiligten Gemeinden lebt und das Angebot beansprucht, bindet sich vertraglich fünf Jahre daran, den nicht selbst verbrauchten Strom ins Gemeindenetz einzuspeisen. Lukrativer wäre beispielsweise, den Strom dem Nachbarn zu verkaufen.Tatsächlich darf man das seit Anfang Jahr, obschon die Ausführungsbestimmungen noch nicht bekannt sind. Finanziell könnte das interessant sein, doch nur unter Vorbehalt: Je nach Möglichkeit entstünden höhere Investitions- oder Betriebskosten. Die Preise, die die Gemeinden für den Strom zahlen, werden von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom geregelt und dürfen nicht frei bestimmt werden. Mit dem Bezug des Solarstroms der Anlagenbetreiber respektive durch den finanziellen Beitrag beim Bau sichert sich die Gemeinde den ökologischen Mehrwert und veredelt ihren Strommix.Sie stimmen also zu, dass sich die Einspeisung des Stroms ins Gemeindenetz für den Anlage-Eigentümer finanziell kaum lohnt?Vier, fünf oder sechs Rappen pro Kilowattstunde sind nicht gerade viel – deshalb kommunizieren wir auch von Anfang an, dass die Rendite im Eigenverbrauch liegt. Profitabel wird es, wenn der Besitzer so wenig Strom wie möglich zukaufen muss.Ein Fixpreisangebot klingt verlockend. Was aber, wenn sich nach Vertragsunterzeichnung herausstellt, dass das Dach sanierungsbedürftig oder für Panels ungeeignet ist?Natürlich ist die Dachsanierung nicht im Preis inbegriffen – es verhält sich wie mit allem: Sind Spezialanforderungen zu erfüllen, steigt der Preis. Das Fixpreisangebot enthält ein Standardangebot zu Standardbedingungen. Wir hatten bereits den Fall, dass eine Anlage auf einem Blechdach angebracht werden sollte. Die erschwerten Bedingungen wirken sich auf die Kosten aus.Apropos Preis: Zwölf Unternehmen beteiligen sich am Angebot und bieten die gleiche Leistung für die exakt gleiche Summe an. Es wurde Kritik laut, das sei nicht zulässig.Rechtlich haben wir alles geprüft: Das Kartellgesetz kommt zur Anwendung, wenn Preisabsprachen Preise künstlich hochhalten. Hierbei handelt es sich aber um eine zeitlich begrenzte Aktion, die von der Energieagentur St. Gallen durch die Einholung und Auswertung vieler Offerten ermittelt wurde.Werten Sie den Preis der Anlage – 14000 Franken für 5 kWp – denn als Schnäppchen?Der Preis ist weder extrem tief noch besonders hoch angesetzt. Zwölf Betriebe beteiligen sich am Angebot, nur zwei Offerierende haben von der Teilnahme abgesehen.Weshalb wurde überhaupt ein Fixpreis festgelegt und der Bau von Photovoltaikanlagen nicht anderweitig gefördert?Weil viele Hauseigentümer an der alternativen Energiegewinnung interessiert sind, aber nicht wirklich wissen, was eine Anlage kosten darf – einmal heisst es in der Offerte 20000 Franken, einmal 40000. Wir wollten die Kaufunsicherheit beseitigen und Orientierung bieten. Der Preis ist fair, sowohl für die Kunden als auch für die Unternehmen. Letztere müssen bestimmt nicht drauflegen.Das Angebot der Energiestadt-Region Rheintal wurde inzwischen rege genutzt. Ende April sprach Christian Sepin, Vorsitzender der Fachgruppe Energie und Auer Gemeindepräsident, von sechzig Bestellungen mit einer Nennleistung von 480 kWp, was mit rund 3000 Quadratmetern einem halben Fussballfeld an genutzter Dachfläche entspricht. Mit den bisher bestellten Anlagen wird Strom für etwa 120 durchschnittliche Haushalte produziert. Die Anlagen werden vom Verein St. Galler Rheintal in Zusammenarbeit mit der Energieagentur St. Gallen und zwölf Partner-Unternehmen zum Fixpreis angeboten: 14000 Franken für 5 kWp, pro zusätzliches kWp 1300 Franken Aufschlag – beteiligt sind die Gemeinden Au, Balgach, Widnau, Diepoldsau, Rebstein, Marbach, Eichberg und Rüthi. Attraktiv sei das Angebot auch wegen der Förderbeiträge des Bundes, die bei etwa einem Viertel der Installationskosten liegen sollen. Hinzu kommt der Gemeindebeitrag im Umfang von 30 Prozent des Bundesbeitrags. (seh)