Die Verkehrsberuhigungsmassnahme «Insel mit Baum» wurde laut Mitteilung der Gemeinde vom 7. Februar bis 8. März der ordentlichen Mitwirkung unterstellt. Die Bevölkerung hatte Gelegenheit, sich zum aktuellen Projektstand vernehmen zu lassen. Die Verkehrsberuhigungsmassnahme wurde vom Gemeinderat Au am 19. Juni genehmigt.
Gestützt auf Art. 39 ff Strassengesetz liegen der Erlass sowie die weiteren Unterlagen bis Dienstag, 5. September, im Gemeindehaus Au, Bauverwaltung (Parterre, Büro 5), zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die rechtsverbindliche Publikation sowie die Unterlagen sind auf www.publikationen.sg.ch in elektronischer Form aufgeschaltet.
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Verkehrsberuhigungsmassnahme beim Gemeinderat Au schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.