19.12.2020

Innerrhoden schliesst Skigebiete

Der Kanton Appenzell Innerrhoden erfüllt die vom Bundesrat festgelegten Voraussetzungen für die Erteilung von Bewilligungen für den Betrieb von Skigebieten nicht. Die Skilifte müssen daher ihren Betrieb ab dem Dienstag, 22. Dezember, einstellen.

Von pd/red
aktualisiert am 03.11.2022
Angesichts der vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen verzichtet die Standeskommission auf kantonale Einschränkungen. Sie hat einzig eine Sicherungsbestimmung für die Behördenarbeit und eine Präzisierung bei den Meldungen von Quarantänefällen beschlossen.SkigebieteGemäss Beschluss des Bundesrates vom 11. Dezember benötigen Betreiber von Skigebieten eine Bewilligung des Kantons. Voraussetzung für die Erteilung von Bewilligungen ist neben dem Vorliegen eines abgenommenen Schutzkonzepts, dass die epidemiologische Lage im Kanton sowie die Kapazitäten in den Spitälern, beim Contact-Tracing und den Testungen gut sind.Die aktuelle Lage im Kanton und in der Region genügt diesen Voraussetzungen nicht, teilt die Innerrhoder Standeskommission mit. Die Anzahl Neuinfektionen im 7-Tages-Durchschnitt liegt in der Region deutlich über dem Schweizer Durchschnitt. Bei der Reproduktionszahl lag der Wert am 16. Dezember im Kanton bei über 1,3, im schweizerischen Durchschnitt bei rund 1,15. Für Hospitalisationen ist der Kanton Appenzell I.Rh. in der Intensivmedizin auf die Nachbarkantone angewiesen. Sowohl in den Spitälern in St.Gallen als auch in Appenzell Ausserrhoden sind die Belegungen der Intensivbetten schon seit einiger Zeit hoch. Die hohen Fallzahlen in der Region führen auch dazu, dass das Contact-Tracing derzeit nicht vollumfänglich durchgeführt werden kann; die Kontaktnahmen beschränken sich derzeit auf die Familien. Aufgrund dieser Sachlage hat die Standeskommission entschieden, dass keine Bewilligungen für den Betrieb von Skigebieten erteilt werden . Die Skilifte im Kanton müssen ab dem 22. Dezember stillstehen. Die Situation werde aber ständig überwacht.Als Anlagen, die ebenfalls eine Bewilligung brauchen, gelten auch Bergbahnen mit präparierten Schlittelpisten. Sie können für Personen, die Bergwanderungen unternehmen wollen, offenbleiben. Bleiben sie in Betrieb, dürfen sie ab dem 22. Dezember keine Schlitten mehr transportieren. Keine Bewilligung brauchen Schlittelpisten ohne Transportanlagen und Langlaufloipen.

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