24.05.2021

Innerrhoden fördert Herdenschutz

Im Rahmen eines Versuchsprojekts erhalten Nutztierhalter Beiträge für Schutzmassnahmen.

Von rk
aktualisiert am 03.11.2022
Mit der Rückkehr des Wolfs in die Schweiz sind Nutztierherden im Berggebiet mit traditioneller Weidehaltung und Sömmerung vermehrt gefährdet. Der Bund subventioniert bestimmte Massnahmen zum Schutz der Nutztierherden vor Schäden durch Grossraubtiere. Als Ergänzung zu den Massnahmen des Bundes für den Herdenschutz werden im Rahmen eines Versuchsprojekts eigene kantonale Herdenschutzmassnahmen eingeführt, teilt die Innerrhoder Standeskommission mit. Den Tierhalterinnen und Tierhaltern können an den Mehraufwand für bestimmte Massnahmen zum Schutz ihrer Nutztierherden Beiträge geleistet werden. Am meisten gefährdet sind Schafe und Ziegen. Das Land- und Forstwirtschaftsdepartement liess 2020 mit einem externen Gutachten abklären, welche Bundesmassnahmen im Alpstein zum Schutz der Schaf- und Ziegenherden umsetzbar sind und wie sie nötigenfalls ergänzt werden können. Dabei wurde festgestellt, dass die vom Bund mitfinanzierten Massnahmen auf die speziellen Strukturen und Verhältnisse im Alpstein nur unzureichend abgestimmt und daher kaum umsetzbar sind.Deshalb sollen nun in Ergänzung zu den Bundesmassnahmen im Rahmen eines Versuchsprojekts zusätzliche kantonale Schutzmassnahmen, die auf die hiesigen Verhältnisse ausgerichtet sind, eingeführt werden. Mit der finanziellen Unterstützung von ergänzenden Massnahmen wird angestrebt, dass die Sömmerung mit Ziegen im Alpsteingebiet auch mit der grösser gewordenen Gefährdung durch Wölfe möglich bleibt und weiter betrieben wird. Zudem sollen die kantonalen Massnahmen dazu dienen, dass die entsprechenden Nutztierherden im Sinne der bundesrechtlichen Vorgaben als geschützt anerkannt werden. Die Anerkennung dient einerseits der Schadenabwicklung bei verletzten oder getöteten Tieren und andererseits der Anrechnung an die Schadensschwellen zur Regulierung besonders schadstiftender Grossraubtiere.In der vom 1. Mai 2021 bis 31. Dezember 2022 dauernden Versuchsphase sollen Erfahrungen für eine allfällige langfristige kantonale Unterstützung der Tierhalterinnen und Tierhalter im Herdenschutz gesammelt werden. Bei einem positiven Fazit am Ende der Testphase soll die künftige kantonale Unterstützung von Herdenschutzmassnahmen in einer neuen Herdenschutzverordnung geregelt werden.  Beiträge für sichere Unterbringung der TiereDie Standeskommission hat gemäss der Mitteilung das Versuchsprojekt genehmigt. Gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz wurde ein Projektreglement über die Unterstützung von kantonalen Herdenschutzmassnahmen erlassen. Darin sind unter anderem die Beiträge für die sichere Unterbringung von Schafen und Ziegen im Sömmerungsgebiet über Nacht festgelegt. An die zum Zweck des Herdenschutzes auf einem Betrieb anfallenden Materialkosten kann der Kanton den Tierhalterinnen und Tierhaltern einen angemessenen Beitrag leisten, der jedoch 80 Prozent der effektiven Kosten nicht übersteigen darf. Das Landwirtschaftsamt entscheidet über die Höhe der Beitragsleistungen. (rk) 

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