03.11.2020

Initiative landet vor Verwaltungsgericht

Die Initianten für eine Südumfahrung haben Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen eingereicht.

Von gk/red
aktualisiert am 03.11.2022
Wie die Gemeinde Diepoldsau in einer Mitteilung schreibt, wollte das Initiativkomitee «Entlastung Durchgangsverkehr Tramstrasse/Hohen- emserstrasse Diepoldsau» letztes Jahr eine Initiative für eine Umfahrungsstrasse auf Gemeindegebiet lancieren. Mit der Südumfahrung sollte Diepoldsau vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Der Diepoldsauer Gemeinderat hatte die Initiative «Kreditvorlage für eine Umfahrungsstrasse Süd und Erlass verkehrsberuhigender Massnahmen» bereits Ende Dezember 2019 in der Vorprüfung für unzulässig erklärt. In der Zwischenzeit habe die Gemeinde mit Bund, Kanton und dem Land Vorarlberg an einer ganzheitlichen Lösung gearbeitet, um Diepoldsau vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Zuständigkeit liegt beim Kanton«Mit der Initiative sollte der Gemeinderat beauftragt werden, der Bürgerschaft bis spätestens 31. Dezember 2020 Bericht und Antrag für die Realisierung einer Umfahrungsstrasse Süd zu unterbreiten», steht in der Mitteilung der Gemeinde. Weil es sich bei der Umfahrungsstrasse um eine Kantonsstrasse handle, sei die Gemeinde aber nicht dafür zuständig gewesen. Initianten reichten Rekurs und Beschwerde einWie aus der Mitteilung hervorgeht, haben die Initianten den Entscheid des Gemeinderates nicht akzeptiert und reichten Rekurs ein. Am 16. Oktober wurde der Rekurs durch das Departement des Innern des Kantons St. Gallen vollumfänglich abgewiesen, worauf die Initianten innerhalb der Frist Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen eingereicht haben. Weiter schreibt die Gemeinde in ihrer Mitteilung, dass sie im Rahmen der Netzstrategie zusammen mit dem Kanton St. Gallen, dem Bund, dem Land Vorarlberg sowie dem Verein Agglomeration Rheintal an einer Lösung arbeite.Studie prüft verschiedene VariantenMomentan werden dazu in einer Studie die technischen Möglichkeiten einer Verbindung der schweizerischen Autobahn A13 mit der österreichischen A14 geprüft. Dieses Vorgehen sei mit dem Agglomerationsprogramm Rheintal abgesprochen, so die Gemeinde. Die Studie wird als Teilprojekt in die Projektorganisation Netzstrategie DHAMK eingebunden und nächstes Jahr abgeschlossen. «Trotz dieser Ausgangslage wollen die Initianten an der unzulässigen Initiative auf Gemeindeebene festhalten und haben beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen Beschwerde eingereicht», schreibt die Gemeinde. Der Gemeinderat werde die Bevölkerung laufend über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren.

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