Die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzungsplanung der Gemeinden haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Sowohl das revidierte eidgenössische Raumplanungsgesetz als auch das überarbeitete kantonale Baugesetz und die überarbeitete kantonale Richtplanung definieren für die Ortsplanung neue Anforderungen, wie die Gemeinde in einer Mitteilung schreibt.
Die Gemeinde Lutzenberg verfügt über eine aktuelle Richtplanung aus dem Jahr 2013. Die geänderten Grundlagen bedingen jedoch eine Ergänzung der bestehenden Richtplanung, insbesondere mit dem Thema der Innenentwicklung.
Um- und Auszonungen am Siedlungsrand
Die Revision des Zonenplans aus dem Jahr 1998 wurde im Lichte der Umsetzung des ehemaligen Art. 56 BauG (Baulandbeschaffung) im Jahr 2014 sistiert. Im Zusammenhang mit der Ergänzung des kommunalen Richtplans wird auch eine Anpassung des Zonenplans sowie des Baureglements aus dem Jahr 2009 erforderlich, wie es weiter heisst.
Der Gemeinderat und die verschiedenen Kommissionen befassen sich nun bereits seit mehr als fünf Jahren mit der Revision der Instrumente der Ortsplanung. Mit der Revision stellt die Gemeinde Lutzenberg die haushälterische Nutzung der wertvollen Ressource Boden gemäss eidgenössischem Raumplanungsgesetz (RPG) sicher. Sie lenkt die Siedlungsentwicklung insbesondere durch verschiedene Um- und Auszonungen am Siedlungsrand nach innen und schafft damit kompakte Siedlungen.
Der Gemeinderat möchte nun allen Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit zur Mitwirkung geben und lädt die Bevölkerung zur Informationsveranstaltung vom 26. Juni, 20 Uhr, in die Turnhalle Gitzbüchel ein, bei welcher aus erster Hand über die Absichten der Gemeinde zu folgenden Themen berichtet wird: Kommunaler Richtplan Teil Gestaltung / Schutz / Umwelt, kommunaler Richtplan Teil Nutzung / Verkehr / Infrastruktur / Eigentum, kommunaler Richtplan Teil Fuss- und Wanderwege, Richtplantext, Zonenplan sowie Baureglement. Anmeldungen sind erwünscht unter info@lutzenberg.ch oder 071 886 70 82.
E-Mitwirkung zur Ortsplanungsrevision
Anschliessend wird der Bevölkerung vom 27. Juni bis 31. August auf der E-Mitwirkungsplattform der Gemeinde unter dem Link www.mitwirken-lutzenberg.ch die Möglichkeit geboten, sich digital zur geplanten Revision zu äussern.