09.03.2020

In zwei Monaten wird ein neues Gemeinderatsmitglied gewählt

Am 17. Mai findet die Ergänzungswahl für ein Mitglied des Gemeinderates infolge Rücktritts des Gemeinderates Hanspeter Züst (Amtsperiode 2019 bis 2023) statt. Interessierte werden gebeten, sich bis spätestens 24. März, 16.30 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei zu melden. Die Wahlunterlagen werden bis am 24. April den Stimmberechtigten zugestellt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 28. Juni statt. Die Frist zur Anmeldung für den zweiten Wahlgang läuft bis am 20. Mai. Für weitere Auskünfte steht Gemeindepräsident Michael Litscher zur Verfügung: Telefon 071 886 49 85 oder via michael.litscher@walzenhausen.ar.ch.Mit Beschluss vom 14. Januar 2014 hat der Gemeinderat das Projekt einer Tempo-30-Zone im Dorfzentrum Walzenhausen genehmigt. Im Juli 2015 wurde ein entsprechendes verkehrstechnisches Gutachten erstellt. Aufgrund verschiedener geplanter Entwicklungen bezüglich der Zentrumsgestaltung wurde das Projekt Tempo-30-Zone zurückgestellt. Anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 29. April 2019 hat der Gemeinderat beschlossen, das Thema wieder aufzunehmen und die Tempo-30-Zone umzusetzen. Für den Gemeinderat hat die Verkehrs-sicherheit rund um das Dorfzentrum eine hohe Priorität, die kein weiteres Abwarten zulässt. Es soll daher eine von der Entwicklung des Dorfzentrums unabhängige Realisierung der Tempo-30-Zone erfolgen. Es ist vorgesehen, diese vorerst ohne bauliche Massnahmen zu realisieren. Die geplante Tempo-30-Zone wird anlässlich der Orientierungsversammlung von Montag, 20. April, um 20 Uhr im Singsaal der MZA vom Gemeinderat erläutert. Die Grundeigentümer im Einzugsgebiet der geplanten Tempo-30-Zone werden persönlich angeschrieben.Bei den Kreditüberschreitungen handelt es sich um gebundene Ausgaben. Gemäss Artikel 15 des Finanzhaushaltsgesetzes können im Voranschlag nicht vorgesehene Ausgaben der Jahresrechnung ohne Einholung eines Nachtragskredites belastet werden, sofern es sich um gebundene Ausgaben handelt. Die Finanzkompetenzen wurden gemäss Gemeindeordnung eingehalten.Die Einholung eines Nachtragskredits bei den Stimmbürgern ist somit nicht nötig. Der Gemeinderat hat sämtliche Überschreitungen geprüft, zur Kenntnis genommen und wenn nötig in der Jahresrechnung erklärt. (gk)

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