Wie die Sache in Altstätten ausging, wissen wir. Das Verwaltungsgericht entschied wie schon zuvor der Stadtrat, dass es rechtens sei, wenn das Volk über eine autofreie Marktgasse abstimmen könne. Und schliesslich sagte dieses Volk deutlich Nein – sowohl zur Initiative selbst als auch zum Gegenvorschlag.In Zürich hatte der Stadtrat, obschon mehrheitlich links-grün, die Initiative «Züri autofrei» nicht zulassen wollen. Der Bezirksrat bestätigte den Entscheid des Stadtrats, die Bürgerlichen freuten sich. Aber vor Weihnachten widersprach das Verwaltungsgericht. Es lässt die Abstimmung über die Initiative zu.Ob es nun wie seinerzeit in Altstätten weitergeht, ist offen. Denn die Abstimmungsgegner könnten die Sache vors Bundesgericht bringen.Die "Züri autofrei"-Initiative der Jungsozialisten ist allerdings nicht so radikal, wie der Titel suggeriert. Denn mit der Autofreiheit wären zwei gewichtige Ausnahmen verbunden. Die erste Ausnahme gilt dem Gewerbe und der Versorgung, die zweite betrifft die Strassen, die der Kanton oder der Bund kontrollieren.