Im Bereich des Einlenkers der Ahornstrasse realisiert die Gemeinde einen öffentlichen Spielplatz, zwei Parkplätze und einen Unterflur-Kehrichtsammelbehälter.
Damit dies realisiert werden kann, wird das südlich der Zufahrtsstrasse in die Kellen gelegene Bauland des Grundstücks Nr. 449 ausgezont und auf das Grundstück 426 übertragen.
Mitwirkung zu den Plänen anfangs 2023
Für die Überbauung wurde von der Bauherrschaft zusammen mit der Gemeinde ein Teilzonenplan und ein Überbauungsplan ausgearbeitet. Sowohl der «Teilzonenplan Mohren Parz. Nr. 426, 449, 610 und 692» wie auch der «Überbauungsplan Mohren 4» liegen nun vor und wurden vom Gemeinderat zuhanden der kantonalen Vorprüfung verabschiedet. Die öffentliche Mitwirkung ist im ersten Quartal 2023 vorgesehen.