29.10.2020

In kleinen Gruppen oder im Stillen gedenken

An Allerheiligen gedenken Angehörige ihrer Verstorbenen. Es dürfen nur 50 Personen in einen Gottesdienst.

Region Die aktuellen Bestimmungen des Bundes in Bezug auf die Grösse von Veranstaltungen haben auch Einfluss auf die Durchführung der Gottesdienste in den katholischen und reformierten Kirchgemeinden. Es dürfen jeweils maximal 50 Gläubige an einem Gottesdienst teilnehmen. Das betrifft an diesem Wochenende besonders die Pfarreien und das Totengedenken am Allerheiligentag. In der Gottesdienstordnung auf den Seiten 12/13 sind die einzelnen Zeiten aufgelistet. Darüber hinaus haben uns weitere Mitteilungen aus den Pfarrämtern erreicht: Die Evangelische Kirchgemeinde Altstätten überträgt den Gottesdienst vom 1. November um 9.30 Uhr aus der Kirche auf Youtube.Die Seelsorgeeinheit Altstätten informiert, dass die Totengedenkfeiern nicht in üblicher Art durchgeführt werden. Diejenigen in Marbach, um 13.30, und in Hinterforst, um 15 Uhr, sind ausschliesslich reserviert für die Angehörigen der in diesem Jahr Verstorbenen.In der Seelsorgeeinheit Blattenberg wird in sämtlichen Gottesdiensten aller Verstorbenen seit dem letzten Allerseelentag gedacht sowie jener Verstorbenen, für die ein Gedächtnis bereits vorgesehen war. Verwandte, die auswärts leben, sind gebeten, einen Gottesdienst in ihrem Wohnort zu besuchen. Die Gedenkkerze für die Verstorbenen kann nach der Feier um 14 Uhr mitgenommen werden. Die allgemeine Segnung der Gräber erfolgt im Stillen. Für das persönliche Gedenken am Grab oder zu Hause liegen Handreichungen in allen Kirchen der Seelsorgeeinheit und den Friedhofskapellen aus. Weiter sind sie auf der Homepage www.se-blattenberg.ch zu finden. (red)

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