27.12.2021

In die eigene Tasche gewirtschaftet

Der ehemalige Leiter des Altersheims Forstegg in Sennwald und seine Frau wurden mittels Strafbefehl verurteilt.

Von wo
aktualisiert am 02.11.2022
Der ehemalige Leiter des Altersheims Forstegg wurde wegen Veruntreuung, mehrfachen Betrugs sowie mehrfacher Urkundenfälschung verurteilt. Seine Frau wurde wegen mehrfacher unrechtmässiger Ver­wendung von Vermögenswerten verurteilt. Dies bestätigt die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen gegenüber dem «Werdenberger & Obertoggenburger». Beide wurden verurteilt zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à je 150 Franken, bedingt mit einer Probezeit von zwei Jahren, sowie einer Busse von 4000 Franken respektive zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 40 Franken, bedingt mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie einer Busse von 500 Franken. Der ehemalige Leiter des Altersheims fuhr das Heim finanziell an die Wand. Es schrieb mehrfach rote Zahlen, die Reserven von 2,4 Millionen Franken wurden trotz guter Auslastung fast vollständig aufgebraucht. Anfang 2019 wurde dies publik, der Heimleiter kündigte. Die Gemeinde Sennwald reichte Strafanzeige ein gegen den ehemaligen Heimleiter und dessen Frau.Gemeinde Sennwald will die 57 000 Franken zurückDie Untersuchungen ergaben: Das Altersheim wies un­ter seiner Führung falsche Zahlen aus. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Leiter vor, über 57000 Franken veruntreut zu haben. Dies schreibt die Zeitung «Blick», welcher der Strafbefehl vorliegt. Der ehemalige Leiter, der inzwischen ins Tessin umgezogen ist, dürfte den Schuldspruch laut seinem Anwalt akzeptieren, auch wenn er mit den Vorwürfen nicht vollumfänglich einverstanden sei, schreibt «Blick».«Wir wollen den Schaden beglichen haben», sagt Sennwalds Gemeindepräsident Bertrand Hug. «Zuerst müssen wir abwarten, denn der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig», sagt er gegenüber dem «W & O». Um einen zukünftigen Missbrauch von Geldern zu verhindern, sei ein umfangreiches Kontrollsystem eingeführt worden.

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