03.01.2019

In den Lauf der Pistole geblickt

Im Firmengebäude seines ehemaligen Arbeitgebers hat ein Mann letzten August auf zwei Personen eine unterladene Pistole gerichtet. Er hat sich nun vor Gericht zu verantworten.

Von gb
aktualisiert am 03.11.2022
Der Angeklagte tauchte nicht nur bewaffnet, sondern auch betrunken bei seinem ehemaligen Arbeitgeber auf. Die Blutprobe, die nach dem Vorfall genommen wurde, ergab eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 2,51 Promille.Der Mann kam nach dem Mittag mit dem Auto und soll laut Anklageschrift zwei unterladene Pistolen, drei gefüllte Magazine, einen Nunchaku (ein «Würgeholz») sowie ein Taschenmesser dabei gehabt haben. Mit «unterladen» ist gemeint: ein gefülltes Magazin war in die Waffe eingesetzt, im Patronenlager jedoch keine Patrone; bei Betätigung des Abzugs wäre kein Schuss abgefeuert worden.Die mit der Pistole Bedrohten konnten das freilich nicht wissen. Der Angeklagte richtete eine Pistole im ersten Stock des Gebäudes zunächst auf eine erste Person. Der Bedrohte habe direkt in den Lauf der Pistole geblickt, wodurch er in Angst und Schrecken versetzt worden sei und sofort die Hände hochgehalten habe, ist in der Anklageschrift zu lesen. Sodann habe der Angeklagte die Waffe in Richtung einer dazugekommenen zweiten Person gerichtet und in deren Richtung einen Schritt gemacht. In diesem Moment habe der zuerst bedrohte Mann die Waffe ergreifen und den Beschuldigten zu Boden ringen können. Zu zweit habe man den Angeklagten bis zum Eintreffen der Polizei trotz erheblichen Widerstandes am Boden festhalten können.Der Angeklagte hat sich Ende Monat vor dem Kreisgericht Rheintal in Altstätten zu verantworten. Die Anklagepunkte lauten auf Drohung, Fahren in nicht fahrfähigem Zustand und mehrfaches Vergehen gegen das Waffengesetz.Ausserdem steht er wegen mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes vor Gericht, zumal er an seinem Wohnort rund 600 Hanfsamen und sechs Hanfpflanzen aufbewahrt und sechs Hanfpflanzen unterhalten haben soll. (gb)

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