Viele Bauern nehmen es beim Ausbringen von Gülle oder Mist mit dem vorgeschriebenen Abstand zum Waldrand oder zu Gewässern zu wenig genau. Der Kanton hat die letzten beiden Jahre zusammen mit den Gemeinden Kontrollen durchgeführt und zahlreiche Verstösse gegen die Abstandsvorschriften festgestellt – auch im Rheintal.Gülle, Mist, Siloballen und Grünabfall2018 wurde in 26 der 77 Gemeinden des Kantons kontrolliert. Dabei seien Dutzende Verstösse festgestellt worden, heisst es in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei. 68 sind geahndet worden. Dieses Jahr sah es offenbar nicht besser aus. In 25 kontrollierten Gemeinden sind 72 Verstösse festgestellt worden. Vielfach wurde innerhalb der zu schonenden sogenannten Pufferstreifen nicht nur Gülle oder Mist ausgebracht, sondern auch unerlaubtes Material wie Siloballen, organischer Dünger oder Grüngut gelagert.Die Zahlen von 2018 und 2019 sind nur beschränkt vergleichbar, unter anderem weil manche Gemeinden nicht in beiden Jahren kontrolliert worden sind. Beim Kanton ist man dennoch besorgt: «Die Verstösse sind zu häufig, als dass von Einzelfällen gesprochen werden kann», wird in der Medienmitteilung betont. Dies sei umso bedauerlicher, weil es vom Bund für die Schonung der Pufferstreifen Direktzahlungen gebe.Diese werden den Bauern bei Verstössen aber empfindlich gekürzt: 2018 seien wegen Verstössen gegen die Pufferstreifenvorschriften 73000 Franken an Direktzahlungen gestrichen worden, schreibt die Staatskanzlei, dieses Jahr seien es 56000 Franken gewesen. In Fällen, wo der Verstoss nicht über die Kürzung von Direktzahlungen geahndet werden könne, drohe eine Strafanzeige.Sieben Beanstandungen im RheintalAuch im Rheintal sind Verstösse festgestellt worden, wie Walter Richner, Leiter der Sektion Landwirtschaftlicher Umweltschutz im kantonalen Amt für Umwelt, auf Anfrage festhält. 2018 haben die Kontrolleure zwischen Lienz und Staad sechs Verstösse festgestellt. 2019 wurde im Rheintal nur noch ein Verstoss registriert, wohl aber vor allem, weil weniger Gemeinden kontrolliert wurden. Bei den insgesamt sieben Vorkommnissen fehlte in vier Fällen der Grünstreifen im Pufferbereich ganz, in zwei Pufferstreifen fand sich Gülle und in einem hatte der Bauer unerlaubterweise Siloballen gelagert. Alle sieben Verstösse führten zu einer Kürzung der Direktzahlungen.Eine flächendeckende Kontrolle über den ganzen Kanton sei nicht möglich, hält Walter Richner fest. Man strebe an, mit der begrenzten Kapazität ein möglichst grosses und repräsentatives Gebiet des Kantons abzudecken.Intensiviert wurden die Kontrollen vor zwei Jahren als Folge einer Untersuchung, die der WWF im Rheintal durchgeführt hatte. Das Ergebnis war für die hiesigen Bauern wenig rühmlich. 121 Flächen waren begutachtet worden; in 43 % der Fälle war die Pufferstreifenbreite missachtet worden. In der Folge wurden im Kantonsrat mehrere Vorstösse eingereicht, im Besonderen vom Altstätter Grünen Meinrad Gschwend.Auch der Bauernverband reagierte. «Gesetz und Verstand sagen einem, dass Hofdünger und Pflanzenschutzmittel nicht ins Gewässer oder zu nahe an die Hecken ausgebracht werden dürfen», schrieb Geschäftsführer Andreas Widmer letzten Frühling im «St. Galler Bauer». Jeder Verstoss gegen die Pufferstreifenregelung sei einer zuviel und schade nur dem sonst guten Image der Bauern, appellierte er an die Landwirte.Der Kanton hält die Gemeinden an, die Kontrollen weiterzuführen. Die Gemeindepräsidentenvereinigung hat dem laut der Medienmitteilung des Kantons zugestimmt und empfiehlt den Gemeinden, für die Kontrollen den landwirtschaftlichen Kontrolldienst KUT beizuziehen. Der Kanton hat die Gemeinden ausserdem verpflichtet, jährlich Bericht zu erstatten.