Die folgenden Regeln sollten zurzeit im Umgang mit Geflügel angewandt werden: Im Geflügelstall und -auslauf spezielle Kleider tragen, diese bei 70 Grad waschen oder einen Wegwerf-Overall benützen (nach etwa einer Woche wechseln). Ein paar Schuhe oder Stiefel nur im Geflügelstall und -auslauf tragen. Diese zweimal pro Woche gründlich reinigen und einmal im Monat desinfizieren. Nach jedem Kontakt mit dem Geflügel die Hände waschen. Keine Besuchenden empfangen; wenn dies unvermeidlich ist, sollen diese Personen ebenfalls die Hygienevorschriften einhalten. Verstorbene Tiere müssen sofort der Sammelstelle für Tierkadaver zur Entsorgung übergeben werden. Totes Geflügel darf nicht an Haustiere verfüttert werden.
Wenn Tiere ohne klinische Anzeichen sterben, wenn die Tiere plötzlich apathisch sind, ein stumpfes und struppiges Federkleid haben, nicht fressen oder Atemnot zeigen, dann bei einem Tierarzt oder beim kantonalen Veterinäramt melden. (gk)