10.01.2019

Im Reglement Schlupfloch für Böötler stopfen

Die politische Gemeinde besitzt in Staad einen Hafen. Mit einem neuen Reglement für Bootsplätze will der Gemeinderat «Ausreissern» unter den Mietern das Handwerk legen.

Bootsplätze sind überall am Bodensee rar und dementsprechend begehrt. In praktisch allen Häfen gibt es ellenlange Wartelisten, ein freier Platz ist oft reine Glückssache. Wer sich also heutzutage ein Boot zulegen will, ist gut beraten, Überlegungen anzustellen, wie man Gondel, Fischerboot oder Jacht dereinst wieder loswird. Denn der Verkauf eines Bootes ist heutzutage am Bodensee fast unmöglich. Ausser man besitzt privat einen Bootsplatz, der sich mitsamt Wasserfahrzeug veräussern lässt.Oder man weiss von einem Schlupfloch im Hafenreglement. Eine ebensolche Lücke hat die Hafenkommission der Politischen Gemeinde Thal längere Zeit beschäftigt. «Wenn es darum ging, einen bestehenden Platz einem Bekannten oder Verwandten unter Umgehung der Hafenkommission weiterzugeben, kamen Böötler aus sehr kreative Ideen», heisst es in den Thaler Mitteilungen. Mit dem revidierten Reglement, das bis am 18. Februar dem fakultativen Referendum unterliegt, will der Rat die kreativen Süsswassermatrosen bremsen. Christoph Giger, Gemeinderatsschreiber von Thal: «Beim Verkauf bleibt der bisherige Besitzer und Hafenplatzmieter offiziell Miteigentümer des Bootes. Verkäufer und Käufer bilden eine Bootsgemeinschaft.» Masche, die ins Auge gehen kannSpätestens dann, wenn ein Platz frei wird, rücke der neue Bootsbesitzer nach, der Verkäufer trete zurück. Diese Masche soll nicht mehr funktionieren, sobald das neue Hafenreglement in Kraft ist. Die unterschiedlichsten Maschen, wie man an einen der raren Hafenplätze kommen kann, kennt Urs Fuchs, Präsident der Ortsgemeinde Altenrhein. «Die Schlupflöcher gibt es bei uns nicht, weil wir die Bootsplatzmieter sehr gut kennen», sagt Fuchs. Der Hafen der Ortsgemeinde mit 126 Anlegestellen ist ausgebucht, die Warteliste lang. Wie gross ist die Chance, in relativ kurzer Zeit an einen Bootsplatz zu kommen? «Praktisch gleich null», sagt der Ortsgemeindepräsident und lächelt. Keine Regel ohne Ausnahme: «Wenn jemand stirbt, kann das Boot mit samt dem Hafenplatz innerhalb der Familie weitergegeben werden. Es gibt Familien, die im Hafen seit 30 oder mehr Jahren in Miete sind», sagt Urs Fuchs. Zu den Eigentümergemeinschaften sagt der Ortsgemeindepräsident: «Diese Masche ist nicht ganz ungefährlich, denn bei Unfällen haftet die Person, die das Boot eingelöst hat. Da interessiert es nach einem Vorfall niemanden, wie lange das Boot inoffiziell schon verkauft war.» Andere Regeln gelten im Hafen der Genossenschaft Marina Rheinhof an der Mündung des Alten Rheins. Um einen Hafenplatz zu bekommen, muss man Genossenschafter sein und einiges an Geld mitbringen. «Wir haben keine Probleme mit dem Reglement, das wir den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern an der Hauptversammlung im Herbst vorgelegt haben», sagt Petra Neuhauser, Verwalterin der Genossen- schaft Marina Rheinhof.Kurt Latzer

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