16.06.2020

Im Landschaftsschutz-Gebiet unvorstellbar

Gegen den Standort der am Hoch-Kapf geplanten Mobilfunkantenne wird auch angeführt, dass sie mitten in ein Natur- und Landschaftsschutzgebiet von regionaler Bedeutung, umgeben von einer ganzen Reihe schützenswerter Kulturobjekte, zu stehen käme.

Von Max Tinner
aktualisiert am 03.11.2022
Die Altstätter Reben und Wein AG (Haubensak Weine), welcher der Rebberg am Hoch-Kapf gehört, macht dies beispielsweise geltend: «Der Bau einer 25 Meter hohen Mobilfunkantenne inmitten der Rebflächen würde die Ansehnlichkeit des einzigen Landschaftsschutzgebietes auf Gebiet der Gemeinde Eichberg erheblich stören, wenn nicht sogar vollständig verunstalten», heisst es in der Einsprachebegründung. Dem von der Gemeinde in ihrer Schutzverordnung selbst formulierten Schutzziel eines «intakten und weitgehend von störenden Elementen freien Landschaftsschutzgebietes» laufe die geplante Antenne jedenfalls zuwider.Auch eine finanzielle Einbusse fürchtet das Unternehmen: Die hier produzierten Weine würden mit dem Bild der Landschaft beworben, und man führe auch immer wieder Besucher durch den Rebberg. Stünde künftig eine Mobilfunkantenne da, dürfte dies die Kunden beeinflussen, was sich negativ auf den Verkauf auswirken würde. 

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