15.01.2022

Im Gesetz gibt es eine Impfpflicht

In Notsituationen hat der Ausserrhoder Regierungsrat weitreichende Befugnisse.

Von Jesko Calderara
aktualisiert am 02.11.2022
Graubünden bereitet sich mit einem drastischen Notfallplan auf die Omikron-Welle vor. So werden alle Personen mit Wohnsitz im Kanton, die einen Abschluss als Pflegefachperson haben und derzeit nicht im Beruf tätig sind, verpflichtet, sich bei den Behörden zu melden. Damit soll eine Überlastung der Spitäler verhindert werden, falls es beim Personal zu Ausfällen kommt und die Zahl der Hospitalisierungen steigt. Eine solche Zwangsrekrutierung wäre theoretisch auch in Ausserrhoden möglich. Gemäss den Vorgaben im kantonalen Gesundheitsgesetz kann der Regierungsrat bei «Katastrophen und anderen besonderen Vorkommnissen» Massnahmen treffen, die zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung notwendig sind. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Angehörige aller Berufe und alle Institutionen des Gesundheitswesens zum Einsatz zu verpflichten. Es besteht eine Eskalationsplanung Dieser Schritt ist in Ausserrhoden zurzeit allerdings kein Thema, obschon schweizweit innert Wochenfrist 1000 bis 10 000 neue Hospitalisierungen erwartet werden. «Trotz hoher Fallzahlen gehen wir aktuell davon aus, dass die Spitalkapazitäten mit den getroffenen Massnahmen ausreichen», sagt Angela Koller, Departementssekretärin des Departements Gesundheit und Soziales. Diese Einschätzung beruhe nicht zuletzt auf den bei Omikron milderen Krankheitsverläufen. Falls es zur Sicherstellung der Kapazitäten für Coronapatienten notwendig werde, sei das Spital Herisau aufgefordert, Wahleingriffe entsprechend zu steuern. Das Amt für Gesundheit ist seit Beginn der Pandemie gemäss Koller in engem Austausch mit den Leistungserbringern im Kanton – insbesondere den Spitälern. Zudem würden alle Stellen, die mit der Pandemiebewältigung beschäftigt sind, laufend Lagebeurteilungen vornehmen und sich aufgrund der Prognosen vorbereiten. Dazu gehören unter anderem repetitive Testungen, Impfungen, Kontaktverfolgungen und ein Monitoring der Spitalkapazitäten. Darüber hinaus bestehe eine Eskalationsplanung, wie im Fall einer Zuspitzung auch in Bezug auf das Personal vorgegangen werde, sagt Koller. In allen Bereichen werde situationsbezogen geplant. «Neue Massnahmen werden aber erst dann öffentlich kommuniziert, wenn sie von der zuständigen Stelle beschlossen sind.» Nebst der Zwangsrekrutierung von Gesundheitspersonal gibt es im Ausserrhoder Gesundheitsgesetz auch eine rechtliche Grundlage, um eine allgemeine Impfpflicht für die Bevölkerung anzuordnen. Ob diese jedoch ausreichend wäre, ist nach Ansicht von Angela Koller offen. «Im konkreten Anwendungsfall müssten weitere Aspekte geprüft werden, insbesondere die Verhältnismässigkeit.» Abgesehen davon seien in Ausserrhoden derzeit keine solchen Absichten in Vorbereitung. In Innerrhoden werden Freiwillige gesuchtEinen Aufruf zur Gewinnung von Fachkräften der Gesundheitsbranche gab es nicht nur in Graubünden, sondern Ende Jahr auch in Appenzell Innerrhoden. Im Nachbarkanton setzt man allerdings auf Freiwilligkeit.  Der Kanton veröffentlichte einen Aufruf, dass sich Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonen und medizinische Praxisassistentinnen und -assistenten melden sollen. Das Ziel ist es, einen Pool aus Gesundheitsfachpersonen aufzubauen. Diese könnten rasch mobilisiert werden, falls beispielsweise ein zweites Impfzentrum notwendig wird. 

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