Wer bin ich, und wenn ja, wie viele? Einzigartigkeit wird auf Social Media gross geschrieben, ist jedoch keinesfalls garantiert. Dass auf der Plattform Instagram Personen mit gefälschten Accounts ihr Unwesen treiben, ist nichts Neues. Seit dieser Woche betreiben Betrüger mehrere vermeintlich offizielle Accounts des Kantons St.Gallen, wo sie mit korrektem Wappen im Profilbild erscheinen und in Direktnachrichten den Gewinn von Smartphones versprechen.
Die Betrügerkonten sind jedoch leicht zu erkennen, da diese meist privat sind. Der offizielle Instagram-Account des Kantons St.Gallen ist hingegen öffentlich. Weitere Merkmale der gefälschten Konten sind ein Zusatz zum Profilnamen, beispielsweise @kantonsg2, sowie eine geringe Followerzahl und wenige Beiträge.
Der offizielle Instagram-Account des Kantons St.Gallen lautet @kantonsg – ohne Punkt, Komma, Zahl oder andere Sonderzeichen. Zudem ist der offizielle Account von Instagram verifiziert. Dies erkennt man am blauen Häkchen neben dem Accountnamen.
Die Staatskanzlei St.Gallen warnt die Bevölkerung vor dieser Betrugsmasche und empfiehlt, diesen Profilen nicht zu folgen.
Reaktion der Betreiber kann Tage dauern
Gemäss Simon Anderhalden, Sprecher der Kantonspolizei St.Gallen, ist es in einem solchen Fall wichtig, ein Fake-Profil den Plattformbetreibern zu melden. Die meisten bekannten Social-Media-Betreiber (z.B. Meta) verfügen über ein spezielles Meldeformular für solche Fälle. Danach müssen Geschädigte unter Umständen Geduld haben:
Die Analyse und allenfalls Sperrung des gemeldeten Profiles kann durchaus einige Tage dauern.
Zudem müssen das Umfeld und gegebenenfalls Follower und Zielgruppen über das Fake-Profil informiert werden, um allfälligen Rufschädigungen oder Ähnlichem zuvorzukommen. Bei grösseren und bekannteren Firmen empfiehlt sich die Flucht nach vorn. Die Kantonspolizei rät, frühzeitig und proaktiv die Medien zu informieren.
Straftatbestand ist schnell gegeben
Geschädigte Personen oder Firmen können sich eine Anzeigeerstattung überlegen, sofern durch die Täterschaft mittels gefaktem Profil missbräuchliche Handlungen vorgenommen werden. Die Strafverfolgungsbehörden klären in einem solchen Fall zunächst, welche strafrechtliche Handlungen – zum Beispiel Urkundenfälschung, Betrug oder Widerhandlungen gegen das Wappenschutzgesetz – vorliegen. Falls ein oder mehrere Straftatbestände gegeben sind, erfolgen zusammen mit der Staatsanwaltschaft Abklärungen zur Identifikation der Täterschaft.
Falls es sich beim Fake-Account «nur» um einen Klon eines bestehenden Profils handelt und damit keine strafrechtlichen Handlungen verübt werden, handelt es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit, wie etwa das Recht am eigenen Bild. Beim Fall der gefälschten Instagramkonten des Kantons St.Gallen steht die Staatskanzlei mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt.
Geringe Chancen bei Täterschaft im Ausland
«Die Erfolgsquote bei diesen Ermittlungen hängt stark von der Kooperation des Plattformbetreibers und vom Standort der Täterschaft ab», erklärt Anderhalden. Agiere eine Täterschaft aus der Schweiz heraus, seien die Identifikationschancen relativ hoch. Ist die Täterschaft jedoch in einem Land aktiv, das auf internationale Amts- oder Rechtshilfe nicht oder nur sehr zurückhaltend reagiert, sinken die Erfolgschancen massiv.
Aus polizeilicher Sicht ist es wünschenswert, wenn die Plattformbetreiber von sich aus Anstrengungen zur Analyse von Fake-Accounts vornehmen und diese schnellstmöglich löschen. Auch sollen Konzerne wie Meta möglichst zeitnah auf Meldungen von Privatpersonen und Behörden reagieren. Weitere Informationen zum sicheren Verhalten auf Social Media sind auf der Website des Kantons St.Gallen zu finden.