Gemäss Dienstbarkeitsvertrag betreffend Baurecht für ein Hydrantenhäuschen von 1952 räumt der jeweilige Eigentümer der Parzelle 505, Wilen, der Gemeinde Walzenhausen das Recht ein, in seinem Boden an der Landstrasse ein Hydrantenhäuschen zu erstellen. Das Hydrantenhäuschen wird bereits seit ein paar Jahren von der Einwohnergemeinde nicht mehr ordentlich genutzt. Abklärungen haben ergeben, dass langfristig kein Eigenbedarf besteht. Der Gemeinderat hat beschlossen, das Baurecht zu löschen. Das Hydrantenhäuschen geht in den Besitz des Grundeigentümers der Parzelle 505 über (Heimfall gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch). (gk)