Metzgete 17.10.2024

Hungersnot und Katzenbraten: Wie Haustiere einst in der Ostschweiz auf dem Teller landeten

Landauf und landab laden derzeit Restaurants zu Metzgeten ein. Dabei wird vor allem Fleisch von Schweinen
und Rindern serviert. Vor 100 Jahren landeten im Appenzellerland auch Katzen auf dem Teller.

Von Peter Eggenberger
aktualisiert am 17.10.2024

Vor allem in Notzeiten wurde in der Ostschweiz früher Katzen- und Hundefleisch gegessen. An Metzgeten waren noch vor 100 Jahren «Katzenbraten» im Angebot.

Der Historiker Walter Schläpfer schreibt im Buch «Geschichte von Appenzell Ausserrhoden»: «In den Jahren 1816/17 erlebte die Ostschweiz die letzte grosse Hungersnot. Diese war drückend und anhaltend, zumal gleichzeitig eine scharfe Wirtschaftskrise als Folge von Handelshemmnissen und Teuerung zu gravierender Arbeitslosigkeit führte. Im Herbst stauten sich Scharen von Bettlern vor den Häusern wohlhabender Mitbürger. Kinder wurden ins Freie getrieben und angehalten, sich von Kräutern und Wurzeln zu ernähren. Und selbstverständlich war, dass das Fleisch von Hunden und Katzen gierig verzehrt wurde.»

Auch rund hundert Jahre nach der grossen Hungersnot von 1816/17 war der Verzehr von Katzen- und Hundefleisch in der Ostschweiz nahezu alltäglich. Mit einem Inserat in der Vorderländer Zeitung «Appenzeller Anzeiger» lud Wirtin Marie Heller ergebenst zum Katzenschmaus in ihre Wirtschaft Sonne im Weiler Untern in Heiden ein. Auch in den beiden Wolfhäldler Restaurants Löwen und Sonne sowie im «Ochsen» in Reute und in vielen anderen Beizen gehörte der Katzenschmaus zum herbstlichen Speiseangebot. In den Herbst- und Wintermonaten erschienen in vielen damaligen Zeitungen regelmässig Inserate von Restaurants mit Einladungen zum Katzenbraten.

In der Schweiz nicht
grundsätzlich verboten

Die Schweiz ist inzwischen das einzige europäische Land, in dem man die eigene Katze oder den eigenen Hund verspeisen darf. Wer also Lust auf einen Katzenbraten hat, darf sich den theoretisch zubereiten – solange es das eigene Tier ist und alle gesetzlichen Tierschutzbestimmungen eingehalten werden.

Mit Hunde- oder Katzenfleisch zu handeln, ist jedoch nicht erlaubt. Dagegen ist in Deutschland die Schlachtung von Hunden und Katzen seit 1986 verboten.

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