Einen Hund zu besitzen ist in der Tat schön und erfüllend. Nebst den freudigen Aspekten gibt es aber auch die eher unschönen Aufgaben wie beispielsweise die Kotaufnahme. Die Aufnahmepflicht von Hundekot ist im Hundegesetz des Kantons St. Gallen geregelt. Die Stadtverwaltung Rhheineck bittet die fehlbaren Hundehalter, den Hundekot konsequent aufzunehmen.