28.06.2019

Hundehaltung gibt immer wieder Anlass zu Klagen

Durch die Anschaffung eines Hundes erhält man nicht nur den treuen Wegbegleiter und Beschützer der Familie. Zu Hause entstehen dadurch auch Verpflichtungen. Oftmals sei man sich aber der Pflichten gegenüber Dritten nicht bewusst, schreibt die Gemeinde in ihrem Mitteilungsblatt. Hundehalterinnen und Hundehalter werden darin auf ihre Pflichten hingewiesen. Gemäss Art. 6 Hundegesetz (sGS 456.1) seien Hunde so zu halten, dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen und fremdes Eigentum nicht beschädigen. Mitmenschen fühlen sich belästigt durch Hundegebell (Lärm), Unfälle durch nicht angeleinte Hunde und das unsachgemässe Entsorgen des Hundekots, heisst es.Für den Hundekot stellt die Gemeinde ein ganzes Netz von Robidogstationen (Hundekotentsorgungsstellen) zur Verfügung. Die Stationen werden dreimal wöchentlich kontrolliert und wenn nötig geleert. An den Stationen sind zudem Hundekotsäcke verfügbar. Diese Sackspender sind jedoch sachgerecht zu bedienen. Beim Abreissen der Säcke ist darauf zu achten, dass der nächste Hundehalter ebenfalls an die Säcke herankommt und diese beim Abreissen nicht in den Spender zurückrollen und verschwinden. Bei Problemen mit den Robidogstationen kann man direkt mit Urs Manzoni unter Telefon 079 633 75 94 Kontakt aufnehmen. Zudem gebe es viele Menschen, die sich vor Hunden fürchten, was von Hundehaltern respektiert werden sollte. In der Regel sollte ein Hund beim Passieren von Menschen an die Leine genommen oder zumindest zurückgerufen werden. Es darf nicht sein, dass Personen, die Angst vor Hunden haben, sich nicht mehr trauen, auf Strassen und Wegen zu spazieren oder dass durch eine instinktiv «falsche» Reaktion gefährliche Situationen entstehen, schreibt die Gemeinde in ihrem Mitteilungsblatt. In seltenen Fällen muss der Tierschutzbeauftragte aktiv werden. In der Gemeinde Au hat Werkhofleiter Urs Manzoni dieses Position inne. Er handelt erst dann, wenn der Gemeinde Verstösse gegen das Tierschutzgesetz gemeldet werden. Kontrollen muss er nur etwa dreimal jährlich durchführen und kann dabei auf die Unterstützung des Verterinäramtes des Kantons St. Gallen zählen.Insgesamt hielten sich die meisten Hundehalterinnen und Hundehalter bereits vorbildlich an die Hundehaltpflicht. Jene möchte die Gemeinde nicht vergessen und ihnen ihren Dank aussprechen. (gk)

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