In den letzten beiden Jahren habe sich gezeigt, dass auch die Gemeindeverwaltung in gewissen Fällen das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müsse, stellt der Gemeinderat in seinen aktuellen Mitteilungen fest. Entweder machten die Situation in Rathausabteilungen oder die Quarantäne/Isolation einzelner Mitarbeitender diese Arbeitsform nötig.Der Gemeinderat regelte die wichtigsten Rahmenbedingungen damals in einem provisorischen Reglement in Form eines Anhanges zur Dienst- und Besoldungsordnung.Nun möchte der Rat dem Gemeindepersonal das Homeoffice auch längerfristig als mögliche Arbeitsform ermöglichen. Die Erfahrungen in den vergangenen zwei Jahren belegten, dass der Service Public jederzeit und ohne Einschränkungen gewährleistet gewesen sei, obwohl diverse Mitarbeitende im Homeoffice arbeiteten.Per 1. Januar wurde deshalb der bislang provisorische Anhang zur Dienst- und Besoldungsordnung in eine definitive Fassung überführt und damit die Arbeit im Homeoffice in den Anstellungsbedingungen rechtlich verankert. (gk)