16.12.2020

Hohe Kosten

«Der Teufel wollte mich holen», Ausgabe vom 10. Dezember

Von Heinz Lüchinger, Balgach
aktualisiert am 03.11.2022
Angeblich muss man bei den Gerichten auf Unzurechnungsfähigkeit machen, um Vollpension erhalten zu können. Ein hoch verschuldeter, arbeitsloser deutscher Metzger ersticht seine Freundin und wird als unzurechnungsfähig eingestuft. Das Urteil, eine stationäre Massnahme ohne anschliessende Landesverweisung. Der Mann wird also von Schweizer Steuerzahlern versorgt und nach der allfälligen erfolgreichen Therapie nicht ausgeschafft. Das bedeutet, dass nach der jahrelangen kostspieligen Therapie der Steuerzahler weiter zur Kasse gebeten wird. Denn wer stellt anschliessend einen Mörder ein? Das Kreisgericht Rorschach überlässt es also uns Steuerzahlern, die Kosten zu tragen, die ein solcher Mensch unter Umständen sein ganzes Leben lang generieren wird. Das sind nicht etwa Kleinigkeiten, sondern man kann hier dann von mehreren Millionen sprechen.Heinz Lüchinger, Balgach Nicht unnötig den Rechtsstaat gefährdenMit dem neuen Terrorgesetz (Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus / PMT) können Menschen ab ihrem 15. Lebensjahr präventiv bis zu neun Monate in Hausarrest geschickt werden. Allein basierend darauf, dass sie eventuell einen Terroranschlag verüben könnten. Hausarrest tönt schön: Netflix den ganzen Tag? Oder endlich mal die Gelegenheit, das Buch zu lesen, das schon ewig auf dem Nachttisch liegt? Wir alle erleben im Zuge der Covid-19-Pandemie, was es bedeutet, in unserer Bewegungsfreiheit eingeschränkt zu sein: nicht mehr einfach auf ein Bier in die Stammbeiz gehen, die Feiertage mit der Familie verbringen, im Lieblingsrestaurant ein gutes Essen geniessen können. Überlegen Sie sich die Konsequenzen eines solchen Hausarrests für die betroffene Person. Sie verliert wahrscheinlich ihre Arbeitsstelle, sozialen Kontakte und ein Stück weit ihre Selbstbestimmung. Keine Therapie kann ihr das Gefühl der Machtlosigkeit abnehmen, das durch solche massiven Eingriffe in grund- und völkerrechtlich geschützte Rechtsgüter entsteht. Und das alles, ohne dass sie eine Straftat begangen oder vorbereitet hat? Denn während der Drang nach Sicherheit vor Anschlägen – besonders im Licht der neusten Vorfälle – einmal mehr gewachsen ist, ist das PMT nicht der richtige Weg. Unterstützen Sie bitte das Referendum online oder bei Sammlungen auf der Strasse! Es ist nötig, dass die Bevölkerung bei einer Abstimmung über diese einschneidenden Massnahmen entscheiden kann. Anja Wambach, Balgach

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