04.11.2020

Hilfe kommt von Hans Altherr

Der Gemeinderat Lutzenberg prüft die rechtlichen Möglichkeiten gegen den Weiterbetrieb der Landegg.

Von Astrid Zysset
aktualisiert am 03.11.2022
Was der Lutzenberger Gemeinderat nun wissen möchte, ist, welche rechtliche Möglichkeiten ihm bleiben, um zu verhindern, dass der Trägerverein Integrationsprojekte St. Gallen (TISG) im Frühjahr 2021 ein Zentrum für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Landegg eröffnet. Dazu wurde der ehemalige Ausserrhoder Ständerat und Rechtsanwalt Hans Altherr engagiert. Er zeigte an der öffentlichen Orientierungsversammlung in der Turnhalle Gitzbüchel am Montagabend auf, dass es nur zwei Punkte gibt, bei welchen reelle Chancen auf Erfolg bestehen. Weg über Baubewilligung im Gespräch Zum einen sieht er dies im Aufsichtsrecht, zum andern im Baurecht. «Erfolgversprechender erachte ich den Weg über die Baubewilligung», so Altherr. Die Landegg ist seit zehn Jahren als Asylzentrum in Betrieb. Bei den minderjährigen Flüchtlingen soll nun die Schulbildung und Integration im Vordergrund stehen. Nutzungsänderungen bedürfen im Kanton Appenzell Ausserrhoden einer Baubewilligung. In St. Gallen braucht es eine solche erst bei baulichen Massnahmen. Ausgeschlossen sind jene in der Landegg jedoch ebenfalls nicht.  In puncto Aufsichtsrecht kommt unter anderem der Status der Sonderschule zum Tragen. Als solche würde das Zentrum für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nämlich geführt, und als solche untersteht sie dem St. Galler Erziehungsrat. «Hier stellt sich die Frage: Würde das Zentrum dem Status der Sonderschule genügen?», so Altherr. Beide Anknüpfungspunkte werden nun im Rahmen der Taskforce weiter geprüft. «Wir sind mitten in den Abklärungen», so Altherr. «Das, was ich heute Abend hier aufgezeigt habe, ist nur ein Zwischenbericht.»Voranschlag gab wenig zu reden Es war jedoch der spannendste Teil des Abends. Weiter informiert wurde über den Voranschlag 2021. Dieser geht bei einem Gesamtaufwand von rund 7,6 Millionen und einem Ertrag von 7,3 Millionen Franken von einem Aufwandüberschuss von fast 300’000 Franken aus. Investitionen von rund 2,2 Millionen Franken sind vorgesehen und würden vor allem in die Fassadensanierung des Gemeindehauses, in den Ersatz eines Bauamtsfahrzeugs und in den Gemeindeanteil der Sanierung der Kantonsstrasse Landegg-Thal fliessen. Gegenstimmen erhielt der präsentierte Voranschlag an der Versammlung kaum. Ohnehin war das Interesse mit 14 in der Turnhalle anwesenden Personen und 35 zu Hause an den Bildschirmen, welche die Orientierung per Livestream verfolgten, relativ gering.Nur ein Bürger ergriff das Wort und wollte wissen, warum keine Sanierungsmassnahmen im Seniorenwohnheim Brenden vorgesehen sind. Gemeindepräsidentin Maria Heine Zellweger stellte klar, dass Renovationsarbeiten «nicht zielführend» seien. Flickarbeiten wären eine Geldverschwendung, sagte sie. Zur Option stehe nur ein Neubau. Im August stellte die Gemeinde entsprechende Pläne vor. Geplant ist am heutigen Standort eine Überbauung mit 19 Pflegeplätzen, darunter auch solche für Menschen mit Demenz, Tages- und Nachtstrukturen sowie 18 behindertengerechte Wohneinheiten samt Serviceleistungen. Investorin und Betreiberin wäre das St. Galler Immobilienunternehmen Forti­mo AG. Da in der Gemeindeordnung der Umgang mit Baurechtsverträgen keine explizite Erwähnung findet, hat der Gemeinderat entschieden, den Baurechtsvertrag zwischen der Gemeinde und der Fortimo AG kommendes Frühjahr zur Abstimmung zu bringen.

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