Der Regierung ist es ein Anliegen, dass keine Einrichtung für Menschen mit Behinderung wegen der Coronakrise in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten gerät oder gezwungen wäre, Abstriche bei der Betreuungsqualität zu machen. Dies hält sie in ihrer Antwort auf eine Interpellation des Altstätter SP-Kantonsrats Remo Maurer und seines Wattwiler Parteikollegen Christoph Thurnherr fest. Die beiden hatten sich in ihrem Vorstoss um die Finanzen mancher Institutionen gesorgt. Eine Umfrage des Branchenverbands hätte ergeben, dass es Härtefälle geben werde, schrieben sie.Zwar führt jede Einrichtung von Gesetzes wegen einen Schwankungsfonds, über den grundsätzlich auch die coronabedingten Mehrkosten ausgeglichen werden sollen, hält die Regierung fest. Darüber hinaus werde aber die Möglichkeit geprüft, den Einrichtungen einen Teil dieser Mehrkosten und der coronabedingten Ertragsrückgänge zu entschädigen.Dies freut die Interpellanten, selbst wenn sie sich eine etwas verbindlichere Antwort gewünscht hätten, wie Remo Maurer in seiner Stellungnahme am Dienstag sagte. Die Hilfe dürfe zudem Einrichtungen ohne Produktionswerkstätten nicht ausklammern. Auch die Wohnbetreuung sei während dieser Zeit erheblich aufwendiger.Schwankungsfonds nicht für solche Situationen gedachtRemo Maurer wünscht sich ausserdem eine Lösung, die haushälterisch wirtschaftende Heime nicht bestraft, indem sie nun ihren Schwankungsfonds aufbrauchen müssen. Das wäre demotivierend, betonte er. Die Schwankungsfonds seien zudem nicht für dermassen ausserordentliche Situationen gedacht, hielt Maurer fest.