Die Bauern werden oft als Umweltsünder hingestellt, die es mit den Vorschriften angeblich nicht so genau nehmen. Die Bauern tun aber auch viel für die Natur, zum Beispiel mit der extensiven Bewirtschaftung von Wiesen oder mit für die Natur wertvollen Strukturen wie Hecken. Dafür werden sie entschädigt. Geregelt wird das mit Verträgen auf Grundlage des Gesetzes über die Abgeltung ökologischer Leistungen (GAöL).Das System ist kompliziert und aufwendigDie Zuständigkeit für diese Verträge ist im Kanton St. Gallen gesplittet: Für manches, im Besonderen für den Abschluss der Verträge, sind die Gemeinden zuständig. Über 12'000 solcher Verträge haben die Gemeinden laut Volkswirtschaftsdepartement mit den Bewirtschaftern für die Pflege von Mooren, Trockenwiesen und -weiden, Hecken, Amphibienschutzgebieten und ökologisch wertvollen Waldrändern abgeschlossen. Für anderes wiederum ist der Kanton zuständig, etwa für die Auszahlung der Beiträge und für die Kontrolle der vereinbarten Vertragsbestimmungen. Das System ist kompliziert und verursacht einen hohen administrativen Aufwand. Dies gibt selbst die Regierung in ihrer Stellungnahme zu einer Motion der Grünen Partei zu, welche das System neu regeln möchte.Die Grünen sähen es am liebsten, wenn grundsätzlich der Kanton anstelle der Gemeinden für die GAöL-Verträge zuständig wäre. Viele Gemeinden könnten die Qualitätsansprüche des Kantons ohne den Beizug externer Fachpersonen kaum erfüllen, hält die Partei in ihrer Motion fest. Die Verschiebung der Zuständigkeit würde die Gemeinden entlasten und den Vollzug effizienter machen, argumentieren die Grünen weiter. Die Regierung ist gleicher Ansicht und beantragte dem Kantonsrat Gutheissung der Motion. Dies auch, weil sich in den letzten Jahren gezeigt habe, dass viele GAöL-Verträge nicht korrekt erfüllt würden oder schon die Verträge selbst mangelhaft seien. Sie hält es für unwahrscheinlich, dass die Vollzugsdefizite mit dem heutigen System gelöst werden können.Der Kantonsrat hiess die Motion gestern zwar gut, aber mit einem geänderten Wortlaut, den Walter Freund (SVP, Eichberg), Rolf Huber (FDP, Oberriet) und Sepp Sennhauser (CVP, Wil) vorgeschlagen hatten. Demnach soll zwar die Zuständigkeit für die Rahmenbedingungen und für das Vertragsmanagement dem Kanton übertragen werden. Die Gemeinden oder von den Gemeinden beauftragte Fachleute sollen aber auch künftig für die Beratung vor Ort und die Zusammenarbeit mit den Bauern verantwortlich bleiben.Dem Kanton fehle die Nähe zu den Bewirtschaftern, argumentierte Walter Freund, der selbst Bauer ist. Er hält es ausserdem für wichtig, dass die Gemeinden bei den GAöL-Verträgen auf ihrem Gebiet ein Wort mitreden können. Das sieht auch Rolf Huber, Gemeindepräsident von Oberriet, so. Für die lokalen Objekte hätten die Gemeinden zuständig zu bleiben, meinte er.«Beim Amt haben sie keine Ahnung vom Verfahren»Huber stellte ausserdem die Fachkompetenz der Sachbearbeiter beim Kanton in Abrede: Im heute zuständigen Amt für Natur, Jagd und Fischerei (Anjf) habe man zwar sehr gute Pflanzenkenntnisse, «aber teilweise keine Ahnung vom Verfahren». Huber, der für sich selbst in Anspruch nimmt, als früherer Gemeindepräsident von Nesslau über 700 GAöL-Verträge aufgesetzt zu haben, forderte darum, dass die Zuständigkeit ins Landwirtschaftsamt verschoben wird.Der Kritik an den Gemeinden hielt Rolf Huber entgegen, dass diese ihre Aufgabe besser erfüllen könnten, wenn der Kanton die Daten, mit denen das Amt arbeitet, im Besonderen die Angaben zu den Auflagen für die betroffenen Flächen, digital zugänglich machen würde.Der Rat sprach sich mit 65 zu 39 Stimmen (bei einer Enthaltung) für die von Freund, Huber und Sennhauser beantragte Änderung des Wortlautes aus und hiess dann die Motion in dieser neuen Fassung mit 83 zu 20 Stimmen (bei zwei Enthaltungen) gut.Die Grünen, von denen die ursprüngliche Motion stammte, zeigten sich alles andere als begeistert. «Das entlastet den Vollzug nicht, sondern macht ihn noch komplizierter», meinte Fraktionspräsident Meinrad Gschwend (Altstätten). Damit ist bereits absehbar, dass die Diskussion fortgesetzt wird, sobald der Entwurf für die Gesetzesänderung vor den Rat kommt.