Die Vorarlberger Landesregierung hat am Freitag, 16. August, die Änderung des Pflanzenschutzgesetzes in die Begutachtung geschickt. Zahlreiche Produkte zur Unkrautbekämpfung, die bisher erlaubt waren, sind nicht mehr zulässig. Für bereits gekaufte Mittel gilt eine Übergangsfrist bis 2021, danach müssen die Herbizide in die Entsorgung. Wer dagegen verstösst, kann gebüsst oder angezeigt werden.