29.09.2018

Hart oder mild

Wie ein Richter ticke und welcher Partei er angehöre, sei nicht allzu wichtig, denn sein Spielraum sei begrenzt. So tönt es ab und zu.Diese Woche stand nun ein 48-jähriger Mann vor Gericht, der jahrzehntelang Heroin und Kokain zu sich nahm und ordentlich harte Drogen verkaufte, um Geld zu haben für den eigenen Konsum. Hasch raucht er sowieso und will er sich auch künftig reichlich gönnen.Auch angesichts einer langen Reihe einschlägiger Vorstrafen wollte der Staatsanwalt diesen Gassendealer für 27 Monate einsperren lassen. Der Verteidiger hingegen bat um eine letzte Chance, um eine Strafe auf Bewährung: 24 Monate bei einer Probezeit von fünf Jahren.Gar kein Gefängnisaufenthalt? Zwei Jahre und drei Monate hinter Gitter? Vielleicht irgendwas dazwischen? In dieser weiten Spanne von null bis siebenundzwanzig Monate war wirklich alles möglich.Es gibt, je nach Fall, eben doch reichlich Ermessensspielraum. Welcher Partei ein Richter angehört und wie er tickt, ist somit überhaupt nicht unerheblich.Gert Bruderer gert.bruderer@rheintalmedien.ch

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