11.09.2018

Hanfplantagen-Urteil: Täter muss länger in die Kiste

Das Kantonsgericht St.Gallen hat im Prozess um den Überfall auf die grosse Hanfplantage in Altstätten die Urteile veröffentlicht. Für den Haupttäter hat es die Freiheitsstrafe von 10,5 auf 12 Jahre erhöht.

Von Claudia Schmid
aktualisiert am 03.11.2022
Die Berufungsverhandlung am Kantonsgericht hatte Ende August drei Tage gedauert. Es ging um einen Überfall vom Februar 2015 auf eine illegale Hanfplantage in Altstätten, bei dem zwei Bewacher mit Schüssen schwer verletzt wurden. Sieben Beschuldigte hatten sich vor Gericht verantworten müssen.Verzicht auf stationäre MassnahmeDer Hauptangeklagte, der für die Schüsse auf die beiden Wachposten verantwortlich ist, verlangte vor zweiter Instanz Teilfreisprüche, eine mildere Strafe und vor allem den Verzicht auf eine stationäre therapeutische Massnahme. Das Kreisgericht Rheintal hatte ihn 2017 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und anderer Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von 10,5 Jahren und einer stationären Massnahme nach Artikel 59 (kleine Verwahrung) verurteilt. Im Gegenzug beantragte die Staatsanwaltschaft eine höhere Sanktion.Das Kantonsgericht hat nun die Freiheitsstrafe um eineinhalb auf 12 Jahre erhöht. Hingegen verzichtete es auf eine stationäre Therapie und ordnete eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme an. Der Beschuldigte hat eine Busse von 400 Franken zu bezahlen.Die Schuldsprüche lauten: mehrfache versuchte Tötung, mehrfache Freiheitsberaubung, Nötigung, Raub, Diebstahl, Sachbeschädigung, Amtsanmassung, schwere Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Vergehen gegen das Waffengesetz, Übertretung des Fernmeldegesetzes und andere. Dem Opfer, das lebensgefährlich verletzt wurde, muss er eine Genugtuung von 85'500 Franken entrichten und dem zweiten Opfer eine Summe von 28'500 Franken. Vorbehalten bleibt eine solidarische Haftung zweier weiterer Beschuldigter.Auch Fraumünster-Post überfallenIn der Berufungsverhandlung von Ende August war auch das Vorleben des Haupttäters zur Sprache gekommen. Wie er erzählte, konsumierte er früh Drogen und verkehrte im Zürcher Milieu. Er ist mehrfach vorbestraft. Unter anderem war er 1997 am Überfall auf die Fraumünster-Post in Zürich beteiligt. Zusammen mit seinen Komplizen erbeutete er damals über 53 Millionen Franken. Für diese Tat sass er bereits mehrere Jahre im Gefängnis.Bei den sechs weiteren Beschuldigten, die zwischen 25 und 44 Jahre alt, teilweise Schweizer, teilweise Ausländer sind, hat das Kantonsgericht St.Gallen im Wesentlichen die Entscheide der Vorinstanz geschützt oder nur leicht verändert. Fünf von ihnen wurden wegen qualifizierten Raubes und anderer Straftaten verurteilt, einer wegen schwerer Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, versuchten Raubes und weiterer Delikte. Sie erhielten bedingte oder teilbedingte Freiheitsstrafen zwischen 22 und 36 Monaten, Geldstrafen und Bussen. Sämtliche Urteile sind noch nicht rechtskräftig.Überfall ging schiefBei der Indoor-Hanfplantage handelte es sich um eine grosse Anlage mit knapp 10’000 Pflanzen, deren Blüten laut Anklageschrift einen Wert von mehreren hunderttausend Franken hatten. Am Überfall, der gründlich schief ging, waren sechs Männer beteiligt. Der Hauptangeklagte schoss auf zwei Wachposten und verletzte sie schwer. Als die Männer merkten, dass einer der Verletzten mit dem Tode rang, flüchteten sie, wobei einer von ihnen die Ambulanz rief. Im Rahmen eines weiteren Überfalls drangen drei Beschuldigte in eine Wohnung im Kanton Aargau ein, überwältigten mehrere Personen und entwendeten Kokain.

Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 12 Franken im Monat oder 132 Franken im Jahr.