Wer den gruselig verkleideten Kindern und Jugendlichen die süsse Spende verwehrt, dem droht traditionsgemäss "Saures", also ein Streich.In den allermeisten Fällen erhalten die kleinen Geister eine Handvoll Zuckriges und ziehen weiter. Gibt es einmal nichts, verdrehen sie vielleicht die Augen und gehen ebenfalls ihres Weges – es ist ja nur ein Spiel.Nur vereinzelt verstehen einige Halloween-Spukende den Sinn der Nacht falsch und spielen Anderen üble Streiche. Was wiederum vielen den Spass an Halloween verdirbt.Diverse Polizeistellen veröffentlichen in den Tagen vor dem Gruselabend jeweils Appelle an die Vernunft der jungen Geister und bitte die Eltern um aufklärende Gespräche mit dem Nachwuchs.Netterweise liefern die Gesetzeshüter meist auch Listen mit typischen Halloween-Verfehlungen mit. Also alles das (und mehr) geht am Abend des 31. Oktobers (und natürlich auch sonst) nicht:Das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern.Das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen.Das Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch Fenster.Das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen.Das Zerstören von Blumenbeeten.Das Auskippen von Mülltonnen.Das Bedrohen von Anwohnerinnen und Anwohnern an der Haustür, wenn diese keine Süßigkeiten oder Geld herausgebenDas Bestehlen anderer Kinder und JugendlicherLärmbelästigungen.Was jedoch absolut erlaubt ist: gfürchige Kostüme!Polizei schaut vorausDie Kantonspolizei St.Gallen meldet, dass sie heute Nacht in allen Regionen mit mehreren zusätzlichen zivilen und uniformierten Patrouillen unterwegs sein wird.Die Beamten setzen auf Prävention und haben Geschäfte schriftlich dazu aufgefordert, mit dem Verkauf von Eiern, Rasierschaum, Mehl und ähnlichen Artikeln an Jugendliche zurückhaltend zu sein. Ausserdem wurden die Eltern von Oberstufenschülern in einem Brief über die Auswirkungen von Sachbeschädigungen durch Jugendliche aufmerksam gemacht.