02.06.2018

Grüne gegen Spitalschliessung

Von Meinrad Gschwend Präsident Grüne Rheintal
aktualisiert am 03.11.2022
Der Verwaltungsrat der St. Galler Spitalverbunde schlägt einen radikalen Spitalabbau vor. Auch Altstätten soll geschlossen werden. Das steht in einem krassen Widerspruch zur Abstimmung im November 2014, als die Mehrheit der St. Gallerinnen und St. Galler Ja gesagt hat zu den regionalen Spitälern – auch zu Altstätten. Der Verwaltungsrat stellt sich mit seiner Forderung nach fünf Spitalschliessungen nicht nur gegen den Volkswillen, sondern auch gegen die bisherige, breit abgestützte Spitalstrategie. Die bisherige Strategie Quadriga II zeichnet sich aus durch die Beibehaltung der Regionalspitäler und durch eine Spezialisierung an den einzelnen Standorten. Mit dieser Strategie ist es St. Gallen gelungen, die regionale Ausgewogenheit zu gewährleisten, die Attraktivität auch der kleinen Spitäler zu erhalten und die Kosten im schweizerischen Vergleich tief zu halten. Vor allem bedingt durch Entscheide auf Bundesebene (beispielsweise Anpassungen der Tarife für stationäre Behandlungen nach unten) gibt es schwarze Wolken am Finanzhimmel des Gesundheitswesens. Dass der Verwaltungsrat nun aber so reagiert, dass gleich fünf Spitäler geschlossen werden sollen, kann in keiner Weise akzeptiert werden. Denn Spitalschliessungen werden keine finanzielle Entlastung bringen. Die aktuelle finanzielle Schief­lage hat nämlich wenig mit den Regionalspitälern zu tun, sondern viel mehr mit der steigenden Anzahl an Behandlungen und mit der gezielten Förderung der Privatspitäler. Panik – so wie sie jetzt vom Verwaltungsrat der St. Galler Spitalverbunde verbreitet wird – ist absolut fehl am Platz. Die Grünen erwarten nun, dass die St. Galler Regierung eine saubere Auslegeordnung macht. Die Grünen fordern von der Regierung ein klares Bekenntnis, dass Spitalschliessungen nicht in Frage kommen. Die Grünen Rheintaler protestieren gegen die panikartigen Vorschläge des Verwaltungsrates und werden sich in aller Form gegen eine Schliessung des Spitals Altstätten zur Wehr setzen.Meinrad Gschwend Präsident Grüne RheintalInnert 30 Minuten ist man totWas der Verwaltungsrat der Spitalverbunde der Regierung als neues Strategiepapier vorschlägt, ist ein Affront und eine Missachtung gegenüber dem Souverän. Geradezu wie ein Hohn klingt der Satz «Zum Wohl des Patienten», wenn der Notfallpatient ein Spital erst innert 30 Minuten erreichen kann. Bei Hirnschlag oder Herzinfarkt ist man vor 30 Minuten in den meisten Fällen verloren oder hat schwere Folgeschäden. Die Kantonsräte müssen wissen, wenn sie gegen das Regionalspital Altstätten oder Wattwil mit einer Schliessung aufmarschieren, begehen diese Ratsmitglieder einen Verfassungsbruch. Der Souverän sagte am 30. November 2014 sehr deutlich Ja zur Sanierung der Kantonalen Spitäler Altstätten und Wattwil. Dieses Ja ist ein klarer Auftrag des Volkes an die Regierung und Verwaltung der Spitalverbunde. Diese haben den Auftrag ohne wenn und aber zügig umzusetzen. Wir werden die Mitglieder des Kantonsrates genau im Auge behalten, wie verfassungstreu sie sich verhalten. Daran wird sich dann ihre Wiederwahl – oder eben nicht – messen. Und um es nochmals in aller Deutlichkeit zu kommunizieren: Ohne uns, das Volk, wird kein Regionalspital geschlossen. Alle Entscheide des Kantonsrates unterliegen dem Referendum! Eduard Ith, AltstättenMissachtung der VolksrechteMit überdeutlicher Mehrheit stimmte die St. Galler Bevölkerung nach einem jahrelangen Moratorium der Erneuerung der st. gallischen Spitalinfrastruktur zu. Grundlage der Abstimmung war eine vom Verwaltungsrat der Spitalverbundene entwickelte Strategie, die der Verwaltungsrat – noch bevor die Volksentscheide umgesetzt sind – bereits wieder über Bord werfen will. Betroffen von der neuen Strategie wäre auch das Rheintaler Spital in Altstätten, das im besten Fall zu einem ambulanten Versorgungszentrum und damit zu einer Konkurrenz der ansässigen Ärzteschaft herabgestuft werden soll, im schlechtesten Fall aber zum Abbruchobjekt wird. Die CVP Altstätten-Eichberg bekennt sich zur Demokratie und lehnt es ab, dass die Behörden immer mehr dazu übergehen, missliebige Volksentscheide auszuhebeln oder zu ignorieren. Dazu kommt im vorliegenden Fall, dass die Stimmberechtigten Vorlagen aus der Feder des Verwaltungsrats der Spital­verbunde und der Regierung zustimmten und dieselben Gremien nun zur Auffassung gelangen, sie interessierten sich nicht mehr für ihre Aussagen von gestern, vielmehr sei das Gegenteil wahr. Zu bedauern sind die in den Spitälern Beschäftigten, müssen sie doch weiterhin mit der Unsicherheit leben, ihre Arbeitsplätze zu verlieren. Dazu kommen die unzulänglichen Arbeitsbedingungen wegen der veralteten Infrastruktur, unter denen auch die Patienten leiden. Auch in finanzieller Hinsicht gibt das Vorgehen von Verwaltungsrat und Regierung Anlass zur Kritik. Zum einen führt die Konzentration der stationären Versorgung auf lediglich vier Standorte zu einem hohen Investitionsbedarf an diesen Standorten. Zum anderen werden durch die Strategieänderung Millionen bereits getätigte Planungs- und Investitionskosten sowie der riesige Arbeitsaufwand der Beteiligten nutzlos. Zudem müssen die bisherigen sanierungsbedürftigen Spitäler während Jahren in einem betriebsfähigen Zustand gehalten werden, bis die zusätzlichen Kapazitäten an den neuen Standorten zur Verfügung stehen. Auch das hat enorme Kosten zur Folge. Schliesslich sind die volkswirtschaftlichen Kosten des Verlustes von Hunderten von Arbeitsplätzen, ohne die keine Einsparungen in der geplanten Höhe möglich sind, in Betracht zu ziehen. Offenbar ist das aber den Mitgliedern des Verwaltungsrats egal. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das geplante Vorgehen des Spitalverwaltungsrats und der Regierung untolerierbar ist. Die CVP Altstätten-Eichberg wird sich deshalb in Zusammenarbeit mit der Stadt Altstätten, weiteren Interessierten sowie den Betroffenen im Rheintal und in anderen Regionen gegen dieses Vorgehen entschieden zur Wehr setzen.Parteileitung CVP Altstätten-EichbergVerunglückter Start SennhausersIn einer Medienmitteilung liess der Verwaltungsrat der Spitalverbunde des Kantons St. Gallen mit dem neuen Präsidenten Felix Hans Sennhauser, Pädiater aus Zürich, die Bevölkerung wissen, dass er entgegen der bisherigen Strategie und verschiedenen überdeutlichen Volksentscheiden beabsichtige, fünf Spitäler im Kanton zu schliessen. Eine Neuigkeit war diese Mitteilung nur für jene, welche nicht schon vorher durch Amtsgeheimnisverletzungen von Mitgliedern der Regierung und der Finanzkommission informiert worden waren. Begründet werden die Spitalschliessungen mit unternehmerischen und finanziellen Überlegungen. Angaben dazu, was die Schliessungen von fünf Spitälern für betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und finanzielle Kosten verursachen, fehlen in der Medienmitteilung, ebenso welche Investitionen für die unausweichlichen Erweiterungen der verbleibenden vier Spitäler nötig sind. War der Kanton St. Gallen in früherer Zeit ein Vorkämpfer für die Demokratie, soll nun im Bereich der Gesundheitsversorgung eine Revolution von oben stattfinden. Der Verwaltungsrat der Spitalverbunde und sein Präsident Hans Felix Sennhauser wollen zusammen mit selbst ernannten politischen Eliten Volksentscheide aushebeln und der Bevölkerung ihre Vorstellungen für eine Gesundheitsversorgung aufzwingen. Aufgrund des beispiellosen Vorgehens des Verwaltungsrats, welcher mit seiner Medieninformation zu Beginn einer allfälligen politischen Diskussion bereits vollendete Tatsachen schaffen will, geht es nicht nur um die Gesundheitsversorgung, sondern um die Demokratie an und für sich. Sollen die Stimmberechtigten im Kanton St. Gallen weiterhin das letzte Wort haben oder beschränkt sich ihre Aufgabe künftig darauf, den Mächtigen im Land zu applaudieren, wie das die Regierung und der Verwaltungsrat der Spitalverbunde offenbar möchten? Traurig ist die Angelegenheit auch für die Pflegenden sowie die Patientinnen und Patienten, werden doch das Spitalmoratorium für die zu schliessenden Spitäler und damit auch die unzulänglichen Verhältnisse in den betroffenen Spitälern faktisch verlängert. Ebenso müssen die Mitarbeitenden erneut um ihre Arbeitsstellen bangen, können doch die versprochenen Einsparungen nur durch massive Personal­reduktionen erreicht werden. Dazu kommt das Risiko bei den absehbaren Abstimmungen über weitere Spitalvorlagen. Mit der beabsichtigten Missachtung von Volksentscheiden betritt nicht nur der Verwaltungsrat der Spitalverbunde, sondern auch die Regierung politisches und juristisches Neuland. Bei korrekter Betrachtung unterliegen verschiedene der bis zur Schliessung der Spitäler zu fällenden Entscheide der gerichtlichen Beurteilung. Ob die zuständigen Gerichte die Volksrechte und die Rechte des Spitalpersonals ebenfalls mit Füssen treten werden, wird sich weisen. Es wäre nicht das erste Mal, dass die st. gallische Regierung auf den Pfad der Rechtsstaatlichkeit zurückgeholt werden muss. Erinnert sei an Fragen der Lohngleichheit, an Gewinnabschöpfungen bei der Pensionskasse oder die Mauscheleien im Zusammenhang mit der Wahl des Verwaltungsrats der Sozialversicherungsanstalt. Zudem ist davon auszugehen, dass sich die Betroffenen mit politischen Mitteln zur Wehr setzen werden. Diesbezüglich besteht im Kanton St. Gallen eine lange Tradition, welche mit dem «Stecklidonschtig» ihren ersten Höhepunkt erreichte.Werner Ritter-SondereggerHinterforstEine Frage des AnstandsJahrzehntelang hat sich der Kanton St. Gallen an den erwirtschafteten Überschüssen der Pensionskasse seiner Angestellten bedient, mit dem Hinweis auf Staatsgarantie. Dies ging so lange, bis das Bundesgericht dem Kanton St. Gallen die Grenzen des Anstands aufzeigen musste. Wenn sich ein Privatunternehmen im Umgang mit der Altersvorsorge seiner Angestellten so verhalten hätte, wäre dieses landesweit an den Pranger gestellt worden. 2014 musste die finanziell ausgehungerte Pensionskasse verselbstständigt werden – mit zukünftiger Unterstützungszusage des Kantons. Die Folge davon war, dass die Angestellten seit 2014, Monat für Monat, zusätzlich zu den Pensionskassenbeiträgen, Zahlungen zur Kapitalaufstockung leisten müssen. Die Mehrheit des Kantonsrates war nicht bereit, das immer noch vorhandene finanzielle Loch zu stopfen und legt dem Volk nur gut die Hälfte des fehlenden Betrags zu Abstimmung vor. Den Rest sollen nochmals die Angestellten bezahlen. Bei dieser Abstimmungsvorlage geht es somit nicht um irgendwelche zukünftigen Systeme oder Grundsätze der Altersvorsorge, sondern «nur» um einen noch möglichen Rest von Glaubwürdigkeit und Anstand. Nachdem die Mehrheit des Kantonsrates an dieser Frage gescheitert ist, liegen die verbleibenden Hoffnungen in der Hand des Stimmvolks. Hans Eggenberger, Lienz

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