12.03.2021

Grüeziweg darf sofort instand gestellt werden

Ein Felssturz hat oberhalb des Grüeziwegs Unterhaltsmassnahmen nötig gemacht. Dafür hat Berneck nun einen Kredit gesprochen.

Von gk
aktualisiert am 03.11.2022
Am 5. Februar lösten sich Felspartien ob dem Grüeziweg und stürzten auf den Weg und den darunter liegenden Rebhang. Ursache des Felssturzes ist gemäss geologischem Bericht das sehr schneereiche Wetter im Januar und die folgende nasse Warmperiode, teils begleitet von nächtlichem Frost. Der Geologe hält weiter fest, dass der Weg aus Sicherheitsgründen unbedingt gesperrt bleiben muss.Der Gefahr sei mit Sofortmassnahmen (Felsräumung von Hand, Räumung des Felsniedergangs, Errichtung eines temporären Schutzzauns, Räumung/Entfernung/Abschlagen von gefährlichen Ausbruchpartien in der Felswand, Entfernung von Bewuchs) zu begegnen. Diese Arbeiten seien schrittweise von qualifizierten Unternehmen auszuführen.Weg soll in sechs bis acht Wochen wieder offen seinNach dem Abschluss bleibt eine grössere Wandscheibe von rund zehn Metern Höhe und Breite, die trotz anzubringender Rückverhängung mit horizontalen Drahtseilen instabil werden kann. Auf Empfehlung des Geologen hat der Gemeinderat entschieden, die Wandscheibe statt nur zu sichern, vorsorglich mit einer kontrollierten Sprengung abtragen zu lassen, um die schwierig abzuschätzende Gefahr zu beseitigen.Für die Sofortmassnahmen und die kontrollierte Entfernung der Wandscheibe hat der Gemeinderat einen Kredit von 90000 Franken zulasten der Erfolgsrechnung 2021 gesprochen. Die Arbeiten werden zügig angegangen, sodass der Grüeziweg in sechs bis acht Wochen wieder geöffnet werden kann.Teilstrassenplan Obere Husenstrasse liegt aufDie rund 1,5 km lange Hofstrasse zwischen Reute und Berneck erschliesst mehrere landwirtschaftlich genutzte Liegenschaften der Weiler Hof und Strick sowie die Liegenschaften im Bernecker Gebiet Langen. Die Strasse ist über grosse Teile in schlechtem Zustand und ist teilweise zu schmal. Die Flurgenossenschaft Reute-Hof-Strick, die für Strassenbau und -unterhalt zuständig ist, will die Strasse wiederherstellen und sie wo nötig verbreitern.Der Gemeinderat hat für den Teilabschnitt (250 m) auf Bernecker Gebiet den Teilstrassenplan Obere Husenstrasse erlassen. Er liegt koordiniert mit den Auflagen in Reute und Oberegg, gestützt auf Artikel 39 ff. Strassengesetz, während 30 Tagen, das heisst vom 26. März bis 26. April, im Rathaus Berneck, Planauflagewand, 1. Stock, öffentlich auf. Die Unterlagen sind zudem auf der Website www.berneck.ch sowie auf www.publikationen.sg.ch publiziert.[caption_left: Der Strassenverlauf auf Bernecker Gebiet, der erneuert werden soll.]Sondernutzungsplan TäschenleererbachOb dem Weiler Kobel liegt das Gebiet Giesskübel/Junge Reben. Um in diesem Steilhang auf einer Fläche von rund 30000 Quadratmetern den Rebbau wirtschaftlich betreiben und für die Zukunft sichern zu können, soll der Hang terrassiert werden. Damit dies gemacht werden kann, ist der Täschenleererbach auch in Zukunft im Rebberg auf einer Länge von knapp 120 m eingedolt zu führen.Dafür muss mit einem Sondernutzungsplan der Gewässerraum und der Verzicht auf die Offenlegung des Gewässers festgelegt werden. Der entsprechende Plan mit weiteren Instrumenten unterstand im Januar der öffentlichen Mitwirkung. Die beiden Eingaben wurden berücksichtigt bzw. im Planungsbericht beantwortet. Am 9. März hat der Gemeinderat den Sondernutzungsplan Täschenleererbach genehmigt. Er wird zusammen mit dem zugehörigen Baugesuch im Frühjahr koordiniert aufliegen.Neue Schulordnung per 1. April in Kraft gesetztDer Gemeinderat hat am 12. Januar die neue Schulordnung erlassen, die von 21. Januar bis 1. März dem fakultativen Referendum unterstellt war. Während der Frist und danach ging bei der Gemeinderatskanzlei kein Referendumsbegehren ein.Der Gemeinderat stellte deshalb am 9. März fest, dass die Schulordnung am 2. März Rechtsgültigkeit erlangt hat. Die neue Schulordnung wird ab 1. April angewendet.

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