13.10.2021

Grossrat kündigt sein Ausscheiden an

Hannes Bruderer wird sein Mandat als Grossrat auf Ende des Amtsjahres 2021/2022 abgeben.

Zwei Jahre nach seiner Wahl zum Bezirkshauptmann wurde Hannes Bruderer 2014 in den Grossen Rat gewählt. Er vertritt dort den Bezirk Oberegg in der Kommission für Wirtschaft. Hannes Bruderer hat sich nun entschlossen, auf Ende des Amtsjahres 2021/2022 sein Mandat abzugeben. Die Verdankung und Würdigung soll an der übernächsten Orientierungsversammlung vom 21. April erfolgen, schreibt der Bezirksrat Oberegg.Bei einem konsolidierten Gesamtertrag von rund 9,415 Millionen Franken und einem Gesamtaufwand von rund 9,361 Millionen Franken resultiert ein Ertragsüberschuss von rund 54000 Franken.Selbstfinanzierungsgrad laut Bezirksrat zu niedrigDie Rechnung «Zweckverband Feuerwehr Oberegg-Reute» erwartet einen Aufwandüberschuss für den Bezirk Oberegg von 11850 Franken; die Spezialfinanzierung der «Gebäudeassekuranz Oberegg» einen Ertragsüberschuss von 136800 und die «Wasserversorgung Oberegg» einen Aufwandüberschuss von 116700 Franken. Bei gesamthaften Abschreibungen von 683100 Franken, dem erwähnten Ertragsüberschuss und einer Nettoinvestitionszunahme von 2,465 Millionen Franken resultiert ein Selbstfinanzierungsgrad von lediglich 30 Prozent, führt der Bezirksrat aus. Mittelfristig sei ein Selbstfinanzierungsgrad von 100 Prozent anzustreben.Infoanlass zu Budget und ProjektenDas gedruckte Budget wird gegen Ende Oktober in alle Haushaltungen versandt. Weitere Exemplare können ab dann, solange Vorrat, bei der Bezirksverwaltung Oberegg bezogen werden. Zudem wird das gesamte Budget spätestens ab Versand des Stimmmaterials auf der Website des Bezirks Oberegg www.oberegg.ch aufgeschaltet.Die Abstimmung über Budget und Steuerfuss findet am 28. November statt. Am 3. November findet eine Orientierungsversammlung statt. Beginn ist um 19.30 Uhr im Vereinssaal. Nebst Informationen über das Budget wird über laufende Projekte, insbesondere auch die Quartierplanung Schitter, das Reglement der Wasserversorgung sowie das Thema Gebäudeassekuranz orientiert.Derzeit sind mit der Revision der Nutzungsplanung sowie dem Neubauprojekt Schulhaus zwei sehr ressourcenintensive Projekte in Bearbeitung.Befristete Anpassungen der ArbeitspensenDie Bearbeitung und Betreuung dieser Projekte lässt sich mit dem regulären Arbeitspensum des Bezirkshauptmanns (Nutzungsplanung und Neubauprojekt Schulhaus) und des Schulleiters (Neubauprojekt Schulhaus) nicht befriedigend um-setzen. Der Bezirksrat hat beschlossen, für das laufende Jahr das Pensum des Bezirkshauptmanns um 30 Prozent und dasjenige des Schulleiters um 15 Pro-zent zu erhöhen. Inwieweit diese Anpassung auch im kommenden Jahr angebracht und notwendig ist, werde zu gegebener Zeit wieder überprüft.Mit der Schaffung eines eigenen Gesuchsformulars für geringfügige Bauvorhaben soll die Abwicklung von kleineren Bauvorhaben vereinfacht werden. Als geringfügige Bauvorhaben gelten beispielsweise Material- und Gartenhäuser, Kleintierställe, Grillstellen, Spieltürme, geringfügige Terrainanpassungen, Pergolas und Beschattungen oder auch Dachflächenfenster.Zur Anwendung kann dieses Formular für Bauvorhaben innerhalb der Bauzonen kommen, nicht jedoch ausserhalb von diesen oder am Wasser beziehungsweise in Grundwasserschutzzonen oder bei Schutzobjekten.Der definitive Entscheid, ob ein Bauvorhaben als geringfügig beurteilt werden kann, liegt bei der zuständigen Baubewilligungsbehörde. Das neue Gesuchsformular kann direkt auf der Website des Kantons Appenzell Innerrhoden (www.ai.ch) oder auf derjenigen des Bezirks Oberegg (www.oberegg.ch) online ausgefüllt und ausgedruckt werden. (br)

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