Lutzenberg 04.07.2024

Grosses Interesse an der Mitwirkung zur Revision der Ortsplanung

Sowohl das revidierte eidgenössische Raumplanungsgesetz als auch das überarbeitete kantonale Baugesetz und die Richtplanung stellen neue Anforderungen an die Ortsplanung.

Von gk
aktualisiert am 04.07.2024

Der Gemeinderat teilt mit, dass deshalb auch Lutzenberg seine Richtplanung aus dem Jahr 2013 ergänzen muss, insbesondere mit Blick auf die Innenentwicklung.

Ziel der Revision ist es, die haushälterische Nutzung des Bodens gemäss dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz (RPG) sicherzustellen. Durch gezielte Um- und Auszonungen am Siedlungsrand sollen die Siedlungsentwicklung nach innen gelenkt und kompaktere Siedlungen geschaffen werden.

Über die geplanten Absichten informierte der Gemeinderat zusammen mit dem Ortsplaner raum.manufaktur.ag in der Turnhalle Gitzbüchel, mit rund 120 Teilnehmenden war der Anlass sehr gut besucht.

Seit dem 27. Juni bietet die Gemeinde auf der E-Mitwirkungsplattform die Möglichkeit, sich zur geplanten Revision zu äussern. Die digitale Mitwirkung ist bis zum 31. August möglich.

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