25.03.2022

Grosse Waldbrandgefahr: Kein Feuer entfachen im Freien

Das Kantonsforstamt stuft die Waldbrandgefahr in den Regionen Rheintal, Werdenberg, Sarganserland und Walensee als gross ein. In den restlichen Regionen ist die Waldbrandgefahr erheblich. Die Bevölkerung wird gebeten, in diesen Gebieten keine Feuer im Freien zu entfachen.

Von sk/red.
aktualisiert am 02.11.2022
Dies gilt insbesondere in der freien Natur. In den Gemeinden im Sarganserland sowie in Amden und Weesen gilt bereits ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.Kein Regen und viel Wind: Die Wetterverhältnisse der letzten Tage und Wochen haben die Waldbrandgefahr im Kanton St.Gallen steigen lassen. Die Fachleute des Kantonsforstamtes erhöhen deshalb die Einstufungen in Bezug auf die Waldbrandgefahr im gesamten Kanton.Die kantonalen Einstufungen dienen den Gemeinden als Entscheidungshilfe. Die Gemeinden können weitergehende Regelungen anordnen. Einige Gemeinden haben denn auch bereits schon Feuerverbote in Wald und Waldesnähe erlassen.Ab morgen Samstag, 8 Uhr gelten diese kantonalen Empfehlungen oder lokalen Verbote (Stand 25. März, 13 Uhr). Sie werden ab morgen Samstag auf der Webseite www.sg.ch/trockenheit jeweils aktualisiert.Im Rheintal gilt die Gefahrenstufe "Gross"Im Sarganserland gilt ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Auch fest eingerichtete Feuerstellen dürfen dort nicht benutzt werden. Im Rheintal und Werdenberg gilt die Gefahrenstufe "Gross". Als Grundsatz gilt hier, dass im Freien  keine Feuer entfacht werden dürfen, besonders nicht bei starkem Wind. Fest eingerichtete Feuerstellen (mit betoniertem Boden) können an von den Behörden bezeichneten Stellen mit aller Vorsicht benutzt werden.Ein kantonsweites Feuerverbot ist laut Medienmitteilung des Kantons derzeit nicht angezeigt, da die Trockenheit in den Regionen noch unterschiedlich stark ausgeprägt ist. Die Wetteraussichten verheissen aber weitere trockene Tage. Die Fachleute des Kantonsforstamtes und des kantonalen Führungsstabes beobachten die Lage und ziehen bei Bedarf weitergehende Regelungen in Betracht.

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