Das Feuerverbot beinhaltet folgende Massnahmen:
- Keine Feuer im Wald und in Waldesnähe (Abstand 200 Meter)
- Keine Streichhölzer oder Raucherwaren wegwerfen
- Keine Höhenfeuer im Wald oder in Waldesnähe (Abstand 200 Meter)
- Kein Schlagabraum verbrennen
- Kein Feuerwerk im Wald oder in Waldesnähe abfeuern (Abstand 200 Meter)
- Keine Himmelslaternen steigen lassen (gilt für den ganzen Kanton)