Pizol 10.01.2024

Grosse Suchaktion nach Lawine: Keine Verschütteten gefunden - Zeugenaufruf

Am Dienstag, kurz nach 12 Uhr, hat die Kantonspolizei St.Gallen die Meldung eines Lawinenabgangs erhalten. Auf der Bad Ragazer Seite des Skigebiets Pizol, im Bereich Wissi Stei, sei eine Lawine ausserhalb der markierten Piste niedergegangen. Da unklar war, ob sich Personen in der Lawine befinden, waren diverse Rettungsorganisationen im Einsatz.

Von Kapo SG/red
aktualisiert am 10.01.2024

Der Lawinenkegel reichte bis zur Skipiste. Er wies eine Gesamtlänge von rund 75 Metern und eine Breite von rund 30 Metern auf. Es war zunächst unklar, ob die auslösende Person oder andere Schneesporttreibende von der Lawine erfasst und verschüttet wurden, da entsprechende Spuren in Richtung Lawinenkegel zeigten.

Deshalb wurde der Kegel abgesucht mit Hilfe von je einem Helikopter der Rega und der AP3-Luftrettung sowie einem Lawinenhundeführer der Alpinen Rettung Ostschweiz und von knapp einem Dutzend Angehörigen der Alpinen Einsatzgruppe der Kantonspolizei St.Gallen sowie mehrerer Pistenpatrouilleure.

Grosse Suchaktion nach Lawine: Keine Verschütteten gefunden - Zeugenaufruf

Die Alpine Einsatzgruppe der Kantonspolizei St.Gallen befand sich zu Übungszwecken im Skigebiet und wurde für den Sucheinsatz beigezogen. Die Suche förderte keine Personen oder Gegenstände zu Tage.

Gemäss bisherigen Erkenntnissen dürfte eine Person auf einem Snowboard die Lawine ausgelöst und sich danach entfernt haben. Die Kantonspolizei St.Gallen sucht die verantwortliche Person und Personen, die Angaben zur auslösenden Person machen können. Sie werden gebeten, sich beim Polizeistützpunkt Mels, 058 229 78 00, zu melden.

Unbedingt informieren, wenn eine Lawine ausgelöst wird

Die Kantonspolizei St.Gallen appelliert an Variantenfahrende, sich bei der Auslösung von Lawinen unbedingt über eine Notrufnummer zu melden. Damit können aufwändige und kostspielige Suchaktionen zu Lasten des Gemeinwesens verhindert werden.

Weiter wird dringend empfohlen, die im vorliegenden Fall im Skigebiet vorbildlich vorhanden gewesenen Lawinen-Warnungen und Absperrungen zu beachten und bei entsprechenden Gefahrenstufen keine Variantenfahrten in gefährdeten Hängen und in der Nähe der Skipiste vorzunehmen.

 


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