09.04.2018

Grosse Hilfe bei kleinen Arbeiten

Die Jugendjobbörse des Jugendnetzwerks SDM ist auf der Suche nach neuen Sackgeld-Jobs, die von Schülerinnen und Schülern aus dem Mittelrheintal zuverlässig ausgeführt werden.

Neben der Aufbesserung des Sackgeldes dient die Jugendjobbörse in erster Linie als Lern- und Übungsfeld für Jugendliche. Jugendliche ab 13 Jahren melden sich zunächst bei der Jugendjobbörse an und haben ein Erstgespräch, bei dem sie über den Ablauf informiert werden.Wenn Interesse an einem ausgeschriebenen Sackgeld-Job besteht, durchlaufen die Interessierten bei der Jugendjobbörse einen Bewerbungsprozess. Danach wird eine geeignete Person ausgewählt, die den Sackgeld-Job erledigt. Diese Einblicke ermöglichen es, Fähigkeiten wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Verant­- wortungsbewusstsein und sozia­- le Kompetenzen weiterzuentwickeln und praktische Erfahrungen zu sammeln. Jugendarbeiter Roman Rüssmann ist Ansprechperson für die Jugendlichen und für die Auftraggeber. Er steht in regelmässigem Kontakt mit den Jugendlichen, von der Jobsuche bis zum Ende einer Tätigkeit. In den vergangenen zwei Jahren konnten so diverse leichte Arbeiten bei Privatpersonen und Firmen (Ferienjobs) erledigt werden. Dies waren unter anderem Einsätze im Garten wie das Rasenmähen oder Reinigungsarbeiten wie die Mithilfe beim Frühjahrsputz. Besonders beliebt sind zudem technische Unterstützungen bei Smartphone und Tablets. Nach dem Prinzip «learning by doing» beantworten Jugendliche kompetent Fragen rund um digitale Geräte und Programme.Besondere Vorschriften sind zu berücksichtigenBei allen Abklärungen rund um die Sackgeld-Jobs berücksichtigt die Jugendjobbörse besondere Vorschriften. Das Arbeitsgesetz und seine Verordnungen enthalten diese besonderen Vorschriften zum Schutz von jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Von den Sonderschutzvorschriften nach Arbeitsgesetz werden Jugendliche erfasst, die in der Lehre sind, aber auch Jugendliche, die ausserhalb einer Lehre beschäftigt werden wie bei Ferienjobs, Schnupperlehren oder bei der Aufbesserung des Sackgeldes in der Freizeit.Ab dem 13. Altersjahr dürfen Jugendliche leichte Arbeiten ausführen. Damit sind zum Beispiel kleine Erledigungen, Ferienjobs und Schnupperlehren gemeint. Die leichten Arbeiten dürfen jedoch keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit und die Entwicklung haben und weder den Schulbesuch noch die Schulleistung beeinträchtigen. Während der Schulzeit darf eine leichte Arbeit höchstens drei Stunden pro Tag und neun Stunden pro Woche dauern. Während der Ferien ist die Beschäftigung für Jugendliche zwischen 13 bis 14 Jahren während der halben Dauer der Ferien und an höchstens acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche – zwischen 6 und 18 Uhr – zugelassen. Für Jugendliche ab 15 Jahren gelten andere Vorschriften. So dürfen Jugendliche im Alter von 15 Jahren maximal bis 20 Uhr arbeiten, ab 16 Jahren maximal bis 22 Uhr.Wenn kleine, leichte Arbeiten zu erledigen sind, steht die Jugendjobbörse telefonisch und per E-Mail zur Verfügung unter 071 727 13 15 oder via roman.ruess mann@s-d-m.ch. Weitere Informationen unter www.jugendjob.jnw-sdm.ch. (pd)

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